Stellungnahme zum Antrag
12/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/15/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6215-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Gröger Marita (SPD), Dr. Kienzle Michael (Bündnis 90/Die Grünen)
Datum
    01/23/2002
Betreff
    Augsburger Straße in Bad Cannstatt
    Errichtung einer Parkspur für PKW
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die geänderte Planung zum Augsburger Platz sieht in der Augsburger Straße im Abschnitt der zweispurigen Aufweitung zwischen Posener Straße und Ebitzweg neben der künftigen einspurigen Verkehrsführung eine Parkbucht vor.

Im Vorgriff darauf ist das Parken in dem betreffenden Abschnitt zwar denkbar, es bestehen aber Zweifel an einem tatsächlichen Parkbedürfnis, da mit Ausnahme des Ebitzwegs und der Posener Straße keinerlei Zugänge von der Bebauung zur Augsburger Straße bestehen, auch nicht von Privatgrundstücken aus. Im Übrigen ist bereits heute dort das Parken nicht verboten.

Trotz dieser Zweifel ist die Verwaltung bereit, zwischen Posener Straße und Ebitzweg zunächst versuchsweise einen Parkstreifen analog der Regelung in der Neckartalstraße einzurichten.

Das Tiefbauamt fertigt derzeit einen entsprechenden Anordnungsplan. Nach Fertigstellung soll die Angelegenheit nochmals im Bezirksbeirat behandelt und entsprechend dessen Votum umgesetzt werden.

Mit der Umsetzung des Umbauplans Augsburger Platz, der die Verlegung der Stadtbahnhaltestelle "Ebitzweg" in diesen Bereich der Augsburger Straße vorsieht, ist jedoch damit zu rechnen, dass der Parkstreifen vorwiegend zu P + R-Zwecken belegt sein wird.





Dr. Wolfgang Schuster