Stellungnahme zum Antrag
552/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/05/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7124-01.1



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Pätzold Peter (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Wölfle Werner (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) , Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/22/2005
Betreff
    Jede Menge Energie im Sperrmüll
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Altholz als Energielieferant

§ Der Altholzmarkt in Deutschland hat ein Aufkommen von rd. 8 Mio. t pro Jahr. Zusätzlich fallen etwa 7,2 Mio. t Restholz der Holz verarbeitenden Industrie an. Unbelastetes Holz wird vielfach von der Papier- und Spanplattenindustrie genutzt. Damit verbleiben etwa 10 Mio. t Holz für die energetische Nutzung. § Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Jahren –bedingt auch durch entsprechende wirtschaftliche Förderungen- an etlichen Stellen in Deutschland Heizkraftwerke für Biomassen (unbehandeltes Holz) bzw. Heizkraftwerke für Biomassen und Altholz errichtet. Wegen der Anwendung der 17. BImschV auf Altholzverbrennungsanlagen müssen die Anlagen eine gewisse Größe haben, um wirtschaftlich betrieben werden zu können. Betreiber sind die großen Energieerzeuger wie z. B. EnBW in Karlsruhe, MVV in Mannheim oder HEW in Hamburg. § In Stuttgart fallen ca. 10.000 bis 15.000 t Sperrmüll pro Jahr an, der bis zu ca. 50 % aus Altholz besteht. Bisher wurde der Sperrmüll gemeinsam mit Hausmüll und Gewerbemüll im Restmüllheizkraftwerk Stuttgart-Münster verbrannt und die entstehende Wärme bzw. der erzeugte Dampf für die Fernheizung und Stromerzeugung genutzt. Allerdings sind die Wirkungsgrade bei einer Müllverbrennung ungünstiger als bei Monofeuerungen für sonstige feste Brennstoffe. Auch gibt es bisher keine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG). § Sperrmüll wird in der Regel mit Sammelfahrzeugen gesammelt, bei denen der Sperrmüll relativ stark verdichtet wird. Für eine anschließende Aussortierung von Altholz aus dem Sperrmüll sind entsprechende technische Anlagen notwendig. Die Sortierung führt in der Regel nur zu Altholz der Klasse II oder III, das in Anlagen mit Genehmigung nach der 17. BImschV energetisch verwertet wird. Der Markt für diese Qualität wird in der Fachpresse als schwierig eingeschätzt, weil zur Zeit große Mengen sehr unterschiedlicher Ersatzbrennstoffe, insbesondere aus sogenannten alternativen Müllbehandlungsverfahren, auf den Markt drängen. § Bezüglich der Kosten für die Sperrmüllsortierung kann von einem zweistelligem Zuzahlbetrag ausgegangen werden. Ein Vermarktungserlös für vorgebrochenes Altholz ist kaum möglich. Es kann ab Heizkraftwerk von einem einstelligen Zuzahlbetrag ausgegangen werden. § Als Fazit ist festzuhalten, dass der AWS im Grunde nur Rohstofflieferant für einen Aufbereitungsbetrieb sein kann, der aus dem aussortierten Altholz aus dem Sperrmüll einen Biomassenbrennstoff herstellt. Eine Bündelung von Sperrmüllmengen durch den AWS ist angedacht.
2. Sperrmüll/Altholz im Zusammenhang mit Verträgen

§ Restmüllheizkraftwerk Stuttgart-Münster: Auf Grund der neuen vertraglichen Verhältnisse mit EnBW ab 1.1.2005 muss die LHS gemeinsam mit den Kooperationspartnern Landkreis Esslingen und Rems-Murr jährlich eine Garantiemenge von 225.000 t anliefern. Bei Minderlieferungen muss die Garantiemenge bezahlt werden. Wegen der großen Unsicherheiten für die Anlieferprognosen für das Jahr 2005 wurde eine Sperrmüllsortierung und damit eine Reduzierung des Sperrmülls zur Verbrennung vorerst nicht erwogen. Im Ergebnis hatte die LHS mit ihren Kooperationspartnern bis zum Jahresende eine Mehrmenge von rd. 5.000 t zur Entsorgung angeliefert. § Restmüllheizkraftwerk Böblingen: Als Partner im Zweckverband muss die LHS jährlich eine Garantiemenge von 25.100 t anliefern. Die LHS hat ihr Kontingent im Jahr 2005 angeliefert und konnte auf Grund von besonderen Umständen weitere rd. 2.000 t dort entsorgen.
3.

Strategie für die nähere Zukunft