Beantwortung zur Anfrage Nr. / Stellungnahme zum Antrag Nr.
34/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/17/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8220-06.0



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Deuschle Siegfried (PDS)
Datum
    01/25/2000
Betreff
    Obligatorische Kombi-Karte
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Förderung des ÖPNV ist eine Aufgabe, die die Stadt mit Nachdruck verfolgt. So wurde das Angebot einer Kombikarte z. B. bei Openair-Veranstaltungen auf dem Cannstatter Wasen bereits mehrfach erfolgreich praktiziert.

Eine generelle Einführung für alle kommerziellen Veranstaltungen kann allerdings nicht befürwortet werden, nachdem hier verschiedene Aspekte nicht außer Acht gelassen werden können.

Zum einen ist zu beachten, daß eine Vielzahl von Veranstaltungen Firmenevents darstellen. Hier würden die Kombi-Kartenkosten die Budgets der Firmen mit 2,70 DM pro Ticket zusätzlich belasten.

Zum anderen haben die Erfahrungen gezeigt, daß bei Konzerten oder Sportveranstaltungen nur ca. 10 % der Besucher den VVS nutzen, wogegen die VVS-Gebühr für die Gesamtzahl der Besucher zu entrichten ist.

Wie bekannt ist, stehen die Veranstaltungsstätten der Stadt in unmittelbarer Konkurrenz zum Angebot im angrenzenden Umland. Über die Auswirkungen, die die generelle Einführung einer Kombi-Karten-Regelung auf die Auslastung der im Antrag genannten Einrichtungen hätte, kann deshalb nur spekuliert werden.





Dr. Wolfgang Schuster