Beantwortung zum Antrag

203/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/15/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4612-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    07/24/2003
Betreff
    Zustand und Unterhalt der Kinderspielplätze in Stuttgart - Spielplatzkalender in den Stadtbezirken
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Das Garten- und Friedhofsamt unterhält stadtweit 470 Spiel- und Bolzplätze. Bei einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren ¯ dann sind nämlich Spielplätze i. d. R. komplett abgespielt ¯, müssten jedes Jahr 47 Plätze saniert werden plus die Plätze gebaut werden, die in Neubaugebieten bebauungsplanmäßig neu herzustellen sind. Tatsächlich werden jährlich durchschnittlich nur ca. 15-17 Plätze saniert und zusätzlich ca. 200.000 Euro für den Austausch von abgespielten oder abgebauten Einzelspielgeräten bereitgestellt. Für den Doppelhaushalt 2004/ 05 hat das Garten- und Friedhofsamt für den Spielgeräteersatz einen Finanzbedarf von 495.000 € für 2004 und 525.000 € für 2005 angemeldet. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass das Garten- und Friedhofsamt ständig eine “Walze” von noch zu sanierenden Spielflächen in einer Größenordnung von 30 Plätzen mit einem Mindestfinanzaufwand von 3-4 Mio. € vor sich herschiebt.

Zwischen dem Garten- und Friedhofsamt und den Bezirksbeiräten findet ein ständiger Informationsaustausch statt, bei dem Planungen von Neubauten und Sanierungen von Spielflächen vorgestellt und alle Bezirkratsanfragen zeitnah beantwortet werden. Das Garten- und Friedhofsamt hat in den Jahren 2002 und 2003 sämtliche Spielflächen nach bestimmten Parametern bonitiert, die Dringlichkeit der Sanierungsobjekte in Form einer Rangordnung festgelegt und diese Ergebnisse im Arbeitskreis Spielflächen vorgestellt und wird diese Ergebnisse in den Bezirksbeiräten vortragen und diskutieren ¯ z. T. ist dies auch schon geschehen. Die Listen mit den Priorisierungen von 1-3 werden den Bezirksämtern zur Verfügung gestellt und alle zwei Jahre zu den Haushaltsberatungen fortgeschrieben.

Darüber hinaus werden alle Spielflächen wöchentlich gereinigt und auf ihre Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit visuell kontrolliert. Aus dieser Kontrolle resultierende Pflegemaßnahmen werden anschließend durchgeführt.




Dr. Wolfgang Schuster