Beantwortung zur Anfrage
324/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/04/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: 4203-01



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    11/09/2004
Betreff
    Hartz IV - Ein-Euro-Jobs bei der Stadt
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Finanzierung von Eingliederungsleistungen einschließlich der “Zusatzjobs” ist ab dem 01.01.2005 Aufgabe des Bundes. Dieser stellt hierfür 32,4 Mio. € im Jahr 2005 für Stuttgart zur Verfügung.

Die Agentur für Arbeit Stuttgart und die Landeshauptstadt haben einen gemeinsamen Arbeitskreis gebildet. Ziel ist, die Kosten- und Personalstrukturen sowie die Inhalte der Leistungen zur Eingliederung zu prüfen und zu bewerten.

Die vorrangige Zielsetzung aller Eingliederungsleistungen, insbesondere auch der öffentlich geförderten Beschäftigung in Form von “Zusatzjobs”, bleibt die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt.

Ausgangspunkt für die Bewilligung von Eingliederungsleistungen und die Vermittlung in Zusatzjobs ist die zwischen dem/der Persönlichen Ansprechpartner/-in und dem/der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu treffende Eingliederungsvereinbarung. Der/die Persönliche Ansprechpartner/-in ermittelt in jedem Einzelfall die Potentiale, den Qualifizierungsbedarf und mögliche Vermittlungshemmnisse.

Ist eine Vermittlung unmittelbar nicht zu erreichen, sind im Rahmen des Budgets individuelle Fördermaßnahmen vorzusehen und zu bewilligen. Diese gehen von den Arbeitsmarkterfordernissen und der persönlichen Situation aus und sind inhaltlich und fachlich differenziert zu gestalten.

Hierzu zählt auch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, die sog. Ein-Euro-Jobs bzw. Zusatzjobs nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II.

Auch diese Arbeitsgelegenheiten müssen sich über eine Verbesserung der Integrationschancen für die Arbeitssuchenden legitimieren. Sie müssen zudem im öffentlichen Interesse liegen und dem Kriterium der Zusätzlichkeit entsprechen, darüber hinaus muss die Wettbewerbsneutralität gewährleistet sein.

Mit den öffentlich geförderten zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten wird zudem die Steigerung der Dienstleistungsqualität sozialer und öffentlicher Einrichtungen angestrebt.

Zur konkreten Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten und der Integrationsleistungen finden derzeit Gespräche mit den Stuttgarter Sozialhilfeunternehmen, mit Bildungsträgern und weiteren sozialen und öffentlichen Einrichtungen, die Interesse an Zusatzjobs bekundet haben, statt.

Eine Expertengruppe unter der Leitung der Geschäftsführung des JobCenters Stuttgart und unter Beteiligung der Stabsabteilung Wirtschafts- und Arbeitsförderung, der Jugendhilfeplanung und der Agentur für Arbeit Stuttgart wird im I. Quartal 2005 eine Grobkonzeption entwickeln und dem Gemeinderat im Anschluss daran entsprechende Vorschläge präsentieren.





Dr. Wolfgang Schuster