Stellungnahme zum Antrag
463/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/02/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6261-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    06/29/2000
Betreff
    Farbe bekennen! SPD-Positionen zur Zukunft des Neckarufers in Untertürkheim
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

zu Frage 1)

Das Planungskonzept des Stadtplanungsamts für den Neckar und seine Umgebung sieht im Bereich des Lindenschulviertels in Untertürkheim auch eine Schiffsanlegestelle vor (vgl. Antwort zum GR-Antrag Nr. 333/1999 vom 17.12.1999). Eine dauerhafte Schiffsanlegestelle für die Personenschifffahrt im Bereich des Lindenschulviertels setzt Folgendes voraus:

a) das Fahrgastaufkommen muss wirtschaftlich auskömmlich sein,

b) die vorhandene Infrastruktur ist im Bereich der Anlagestelle, z.B. durch Wartebereiche in Grünflächen mit Sitzbänken, Wetterschutz, WC, Kiosk und Abstellflächen für Kfz zu verbessern. Eine solche Verbesserung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der dort beabsichtigten Einrichtung einer Marina, der Neugestaltung des Ölhafens und des nordwestlich angrenzenden Bereichs des Lindenschulviertels.

c) Zunächst soll der Bedarf ohne aufwendige Infrastruktur mit einer einfachen Schiffs-anlagestelle, vergleichbar mit bereits vorhandenen Anlagen (z. B. Münster, Mühlhausen), getestet werden. Die erforderlichen Abstimmungen sind hierfür noch nicht abgeschlossen.


zu Frage 2)

Die Realisierung einer Marina ist vor allem abhängig von ihrer Marktfähigkeit. Sollte in Stuttgart zusätzlich zu den bestehenden Sportboot-Liegeplätzen eine Marina marktfähig sein, wird die Hafen Stuttgart GmbH (HSG) Standortmöglichkeiten für eine Marina weiter konkretisieren (Synopse). Die HSG geht davon aus, dass Ergebnisse zur Marktfähigkeit sowie zu möglichen Standorten bis zum Jahresende 2000 vorliegen.


zu Frage 3)

a) Die im Antrag enthaltenen Ausführungen zum Ölhafen entsprechen den Absichten der Stadtverwaltung und der HSG

b) Für eine teilweise Verfüllung des Ölhafens spricht, dass
- Ansiedlungsfläche im Hafenbereich ausschließlich durch eine solche Maßnahme gewonnen werden kann, um so die im Hafen gegebenen - für Stuttgart und die Region einmaligen - Möglichkeiten beim kombinierten Verkehr, bei der Bündelung und Vernetzung von Verkehren sowie bei der Verlagerung von Verkehren auf Schiff und Bahn noch besser nutzen zu können, c) Die Verwirklichung der Pläne des Stadtplanungsamtes für den Neckar, z.B. Renaturierung der Ufer, Verbesserung der Fuß-/ Radwege und Stege, Neuordnung angrenzender Nutzungen sollen in zeitlichen Abschnitten erfolgen und erfordern die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Entsprechende Anträge werden erneut im Rahmen der Haushaltsberatungen eingebracht.

d) Das Ölhafenbecken und Teile der unmittelbaren Umgebung stellen heute ein bedeutendes Rast-, Überwinterungs- und Nahrungsbiotop dar. Die, wie im Antrag gefordert, zusammen mit dem Naturschutzbund erfolgte Überprüfung konkreter Ausweichmöglichkeiten für die Vogelwelt ergab, dass im gesamten Stuttgarter Neckargebiet keine adäquaten Ersatzflächen geschaffen werden können. Zwar ist eine ökologische Aufwertung des Neckarufers beabsichtigt und möglich, jedoch kann dadurch kein entsprechender Ausgleich für den spezifischen Lebensraum “Ölhafen” geschaffen werden. In der Vergangenheit konnten durch Gestaltung der Uferzonen des Uhlbaches parallel zum Schillerweg neue Biotopstrukturen realisiert werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Ölhafen lediglich teilweise (etwa zur Hälfte) verfüllt werden soll.








Dr. Wolfgang Schuster