Stellungnahme zum Antrag
419/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/30/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0504-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/05/2007
Betreff
    Verstöße gegen gesetzlichen Mindestlohn
    Kontrollen bei Ämtern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Antwort zur Frage 1


Bei der Landeshauptstadt werden Reinigungsverträge durch das Schulverwaltungsamt und für die übrigen Ämter der Stadtverwaltung zentral durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen vergeben.

Auf Anfrage des Hauptzollamtes wurde mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen besprochen, welche Objekte durch das Hauptzollamt geprüft werden sollen und wie der Zugang zu diesen Gebäuden gewährleistet werden kann.

Es wurden aus dem Gebäudebestand der Landeshauptstadt 20 Objekte für eine Kontrolle ausgesucht, bisher wurden davon folgende 4 Verwaltungsgebäude und in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt 2 Schulen geprüft:

1. Wilhelmstr. 3
2. Eberhardstr. 33
3. Eberhardstr. 35-37
4. Eberhardstr. 39
5. Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule
6. Neues Gymnasium Feuerbach

Aus Gründen der Geheimhaltung für die weiteren Ermittlungen dürfen die anderen Gebäude, die noch nicht geprüft worden sind, nicht bekannt gegeben werden.

Der Einsatzleiter des Hauptzollamtes hat bestätigt, dass es in diesen Gebäuden keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gegeben hat. Es wird noch geprüft, ob die Reinigungskräfte unberechtigt zusätzlich zum Lohn Arbeitslosengeld oder Sozialhilfeleistungen bezogen haben; diese Prüfung kann bis zu zwei Monaten andauern.


Antwort zur Frage 2


In den Reinigungsverträgen der Landeshauptstadt ist folgendes über das Personal des Reinigungsunternehmers enthalten:

· Vor Aufnahme der Reinigungstätigkeit ist der gebäudeaufsichtsführenden Stelle ein Reinigungsplan vorzulegen. Aus diesem muss ersichtlich sein, welche Räume wann und durch welche Beschäftigte gereinigt werden. Dieser Plan ist bei Änderungen zu aktualisieren.

· Vor dem ersten Arbeitsbeginn und bei jedem Wechsel muss sich das Personal beim Gebäudeverantwortlichen vorstellen. Eine Personalliste ist zwingend vom Auftragnehmer im Objekt zu führen (und wird z.B. im Putzraum aufgehängt).

· Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte durch fachkundige Kontrollpersonen einzuweisen und laufend zu beaufsichtigen.

· Arbeitserlaubnispflichtige ausländische Arbeitskräfte darf der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen nur einsetzen, wenn die Arbeitskräfte im Besitz einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind, die für den räumlichen und zeitlichen Bereich der auszuführenden Arbeiten gilt.

· Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Gebäudereinigung sicherzustellen, hat der Auftragsnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dessen Beauftragten eng zusammenzuarbeiten hat. Der Auftragsnehmer wird dem Auftraggeber den jeweils eingesetzten Repräsentanten und dessen Stellvertreter schriftlich benennen. Diese Personen müssen hinreichend qualifiziert sein, um jederzeit die fachliche wie personelle Führung und unmittelbare Betreuung der vom Auftragsnehmer eingesetzten Erfüllungsgehilfen sicherzustellen. Die Aufsichtsperson und der Stellvertreter haben den Anweisungen und Wünschen des Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten, soweit sie sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, Folge zu leisten. Der Auftraggeber wird den Auftragsnehmer bei der Durchführung der vertraglichen Aufgaben unterstützen.

Ca. 3-4 Wochen vor Vertragsbeginn wird für jedes Gebäude ein Treffen zwischen dem Reinigungsunternehmen, dem gebäudeaufsichtsführenden Amt, dem Hausmeister sowie dem Amt für Liegenschaften und Wohnen bzw. dem Schulverwaltungsamt vereinbart. Bei diesem Termin werden alle Punkte aus dem Vertrag nochmals im Einzelnen besprochen.

Bis heute ist der Verwaltung kein Fall bekannt, bei dem der Hausmeister die Reinigungskräfte nicht kennt.

Nach Abschluss der Prüfung wird die Verwaltung über das Ergebnis der Kontrollen im Verwaltungsausschuss berichten.







Dr. Wolfgang Schuster