Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
182/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/05/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7331



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    05/16/2002
Betreff
    Abzocke auf dem Wasen -Toilettenbenutzungsentgelte beim Frühlingsfest
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Das Gebot, daß der freie Zugang zu den Toiletten in einer Gaststätte jederzeit gewährleistet sein muß und nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt möglich sein darf, ergibt sich nach der Aufhebung der entsprechenden landesrechtlichen Regelung vom 10. Dezember 1990 bundeseinheitlich unmittelbar aus § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gaststättengesetzes. Dies gilt analog auch für die genannten Veranstaltungen auf dem Wasen.

Dabei ist es zwingend erforderlich, über Kapazitäten und Hygienestandards entsprechende Mindestvorgaben zu erstellen, umzusetzen und zu überwachen.

Die Verwaltung wird rechtzeitig vor dem Frühlingsfest 2003 einen Vorschlag zur Beschlußfassung durch den Marktausschuß unterbreiten.





Dr. Wolfgang Schuster