Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
182/2002
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
07/05/2002
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 7331
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
05/16/2002
Betreff
Abzocke auf dem Wasen -Toilettenbenutzungsentgelte beim Frühlingsfest
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Das Gebot, daß der freie Zugang zu den Toiletten in einer Gaststätte jederzeit gewährleistet sein muß und nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt möglich sein darf, ergibt sich nach der Aufhebung der entsprechenden landesrechtlichen Regelung vom 10. Dezember 1990 bundeseinheitlich unmittelbar aus § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gaststättengesetzes. Dies gilt analog auch für die genannten Veranstaltungen auf dem Wasen.
Dabei ist es zwingend erforderlich, über Kapazitäten und Hygienestandards entsprechende Mindestvorgaben zu erstellen, umzusetzen und zu überwachen.
Die Verwaltung wird rechtzeitig vor dem Frühlingsfest 2003 einen Vorschlag zur Beschlußfassung durch den Marktausschuß unterbreiten.
Dr. Wolfgang Schuster