Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
11/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/24/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7710-00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    01/12/2007
Betreff
    Stuttgarter Weinbau
    1. Weinberghäuschen im Neckartal
    2. Besenwirtschaften in der Großstadt - unbeworbene Besonderheit im Städtetourismus?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu I 1.:


Ein Vereichnis historischer Weinberghäuschen bzw. eine systematische Erfassung in Listen besteht nicht.

Bei der Erfassung der Kulturdenkmale in Listen gegen Mitte / Ende der 80er-Jahre wurden auch die Weinberglagen begangen. Verschiedene Weinberghäuschen stehen in Sachgesamtheit mit den geschützten Weinberglagen im Zusammenhang mit Trockenmauern, Wandel und dergleichen unter Denkmalschutz (§ 2 Denkmalschutzgesetz - DschG).

Denkmalgeschützte Lagen in Stuttgart befinden sich im Bereich von:

· Etzel’scher Weinberg, Kriegsberg in S-Mitte

· Neue Weinsteige in S-Süd

· Schimmelhüttenweg in S-Degerloch

· Gewann Äußerer Berg, Furt und Berg mit Freienstein in S-Münster und in
S-Mühlhausen

· Zuckerberg, Steinhalde in S-Bad Cannstatt

· diverse Weinberge mit Weinberghäuschen in S-Münster

· Ailenberg in S-Obertürkheim

· Haumeisterklinge in S-Hedelfingen



Eine Zahl der in Sachgesamtheit geschützten Weinberghäuschen ist nicht erhoben, da bis auf das Belvedere am Kriegsberg (Jägerstraße 30) keines der Weinberghäuschen für sich alleine Denkmalschutz genießt. Diese sind in Sachgesamtheit mit Trockenmauern, Wandel und sonstigen Besonderheiten der jeweiligen Lage denkmalschutzrechtlich geschützt.

Der Erhalt dieser Häuschen muss nach § 6 DschG im Rahmen des Zumutbaren durch den Eigentümer erfolgen.

Für Kulturdenkmale besteht die erhöhte Abschreibungsmöglichkeit von Erhaltungsmaßnahmen nach den §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz. Von Seiten des Landes können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für konservierende Maßnahmen bewilligt werden.

Über den städtischen Naturschutzfond werden Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhalt von Trockenmauern mit Zuschüssen gefördert.


Zu I 2.:


Nachdem keine Zahl der in Sachgesamtheit geschützten Weinberghäuschen erhoben ist, können zu Umfang und Kostenaufwand einer entsprechenden Dokumentation keine Aussagen gemacht werden.


Zu I 3.:


Wein ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für die Landeshauptstadt Stuttgart und wird deshalb von der Stuttgart-Marketing GmbH intensiv in die Marketingarbeit als Thema einbezogen. Von der Durchführung und Vermarktung der Weindegustation „Stuttgarts beste Weine“ bis zur Ausarbeitung, Beschilderung und Vermarktung des „Stuttgarter Weinwanderwegs“ reicht hier die Marketingpalette. Gerade der Stuttgarter Weinwanderweg, welcher im Mai eine Erweiterung auf Gemarkung Hedelfingen / Rohracker finden wird, ist von vielen Weinberghäuschen geprägt. Diese prägen das Landschaftsbild und sind schützens- und erhaltenswert.
Als eines der Marketingmittel wird momentan an der Idee eines „Tages der Weinberghäuschen“ gearbeitet. Dieser könnte im Jahr 2008 begangen werden.


zu II.:


Auch die Besenwirtschaften stellen im Rahmen der Weinvermarktung ein wichtiges Vermarktungspotential dar. Gerade diese Kleinode sind es, die die neben den Einheimischen auch die Gäste besonders anziehen. Die Stuttgart-Marketing GmbH verweist in allen Stuttgart-Darstellungen vom Stadtführer bis zur Weinbroschüre auf diese schwäbische Besonderheit. Durch die sich ständig ändernden Öffnungszeiten ist ein Verweis auf das Internet gegeben. Unter www.stuttgart-tourist.de findet sich die Rubrik „Stadt des Weines“ und hier der direkte Hinweis auf die Besenwirtschaften und der Link auf die Suchmaschine, welcher wann geöffnet hat.

Beim „Stuttgarter Weinwanderweg“ wird, sofern vom Wengerter gewünscht, auf die am Weg liegenden Weinverkaufsmöglichkeiten und Besenwirtschaften hingewiesen. Zudem findet sich an den Infotafeln auf der Gemarkung „Untertürkheim, Obertürkheim, Uhlbach und Rotenberg“ die Möglichkeit für die Wengerter, ihre Öffnungszeiten der Besenwirtschaft dort anzubringen. Dies wird von den Wengertern auch gerne durchgeführt.










Dr. Wolfgang Schuster