Stellungnahme zum Antrag
234/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/26/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6233-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/04/2002
Betreff
    Benutzung der Staffeln mit Kinderwagen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Der Bedarf an Rampen wird von den Bürgern bzw. von den Bezirksämtern festgestellt. Das Tiefbauamt prüft die bauliche Machbarkeit und stimmt sich mit anderen Beteiligten und dem Bezirksbeirat ab.

Die Einrichtung von Kinderwagenrampen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Da eine stufenlose Verbindung grundsätzlich die bessere Lösung darstellt, wird geprüft, wie weit die Umwege sind bzw. ob diese zumutbar erscheinen. Die Treppen selbst müssen, da die Benutzung von Kinderwagenrampen nicht ganz unproblematisch ist, verschiedene Kriterien erfüllen. Die Restbreite der Treppenanlage muss ausreichend sein. Diese sollte ca. 1,50 m nicht unterschreiten, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Die zu überwindende Höhe darf nicht zu groß sein, bzw. entsprechende Ruhepodeste sollten vorhanden sein.

Im vergangenen Jahr wurden ca. 10 Treppen mit Kinderwagenrampen geplant, zur Ausführung beauftragt oder fertiggestellt.

Die Kosten einer Kinderwagenrampe hängen von der jeweiligen Situation ab. Für einen Treppenlauf betragen sie 2.500 bis 5.000 €.







Dr. Wolfgang Schuster