Stellungnahme zum Antrag
22/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/18/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6238-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Löffler Reinhard (CDU), Hill Philipp (CDU), Sauer Jürgen (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Benzinger Marc (CDU), Currle Fritz (CDU)
Datum
    01/26/2009
Betreff
    Kommunale Beleuchtung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

Zu 1.
Die Beleuchtung in kommunalen Liegenschaften entspricht im sanierten Bestand sowie in Neubauten den Vorgaben des Energieerlasses und damit dem Stand der Technik. Im unsanierten Gebäudebestand sind alte, nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechende Beleuchtungsanlagen installiert. Eine reine Beleuchtungssanierung ist unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit in der Regel nicht zweckmäßig.

Zu 2.
In Stuttgart sind nahezu alle Leuchten mit energieeffizienten Hochdruckentladungslampen ausgestattet. Durch die ständige Erneuerung des Lampenbestands konnte der Energieverbrauch seit 1990 um 15 % gesenkt werden, obwohl die Anzahl der Leuchten um 12 % gestiegen ist. Aus dem für Wartung und Instandhaltung jährlich zur Verfügung stehenden Budget werden rund 25% in die Erneuerung des Leuchtenbestands investiert.

Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren im Rahmen des internen Contractings mit dem Amt für Umweltschutz großflächig alte Leuchten gegen neue, energiesparende Leuchten getauscht. Das Durchschnittsalter der Leuchten beträgt weniger als 12 Jahre.

Neue Technologien zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz werden getestet. Hierzu gehören z.B. die LED-Technologie und das Anpassen der Beleuchtungsstärke an die tatsächlichen Erfordernisse durch Dimmen einzelner Straßenabschnitte (Telemanagement).

Zu 3.
Das Förderprogramm ist der Verwaltung bekannt. Zwischen dem Tiefbauamt und dem Amt für Umweltschutz wurden bereits mögliche Investitionsmaßnahmen geprüft. Ein Förderantrag zum Leuchtentausch in den Neckarvororten ist gestellt.

Zu 4.
Insgesamt sollen in den Neckarvororten ca. 600 veraltete Leuchten gegen neue Leuchten mit effizienteren Leuchtmitteln getauscht werden. Hierdurch wird eine Einsparung von 130.000 kWh Strom pro Jahr erwartet. Dies entspricht einer jährlichen CO2-Reduktion von 78 Tonnen.

Zu 5.
Die Investitionskosten für dieses Projekt betragen ca. 366.000 € (brutto). Die Förderung des Landes ist auf max. 50.000 € pro Antrag und Antragsteller begrenzt (absolute Deckelung).

Weiterhin werden für den Bereich der Straßenbeleuchtung Förderanträge in den Programmen des Bundes gestellt.






Dr. Wolfgang Schuster