Stellungnahme zum Antrag

402/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/29/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: 9002-04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/26/2002
Betreff
    Haushaltssicherungskonzept
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.:
Die beantragten Kosten-/Nutzen-Betrachtungen und Wirtschaftlichkeitsvergleiche werden in die einzelnen Sachvorlagen aufgenommen.

Zu 2.:
Die zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2002 erforderlichen Personalentwicklungsmaßnahmen können voraussichtlich aus dem laufenden Fortbildungs- und Personalentwicklungsetat finanziert werden. Falls darüber hinaus ein begründeter Mehrbedarf auftritt, könnten zusätzliche Mittel bewilligt werden.


Zu 3.:
Wegen der Beteiligung der Personalvertretung wird auf die Ausführungen bei der Ziffer 5 der GRDrs 999/2002 verwiesen.

Zu 4.:
Im Rahmen der laufenden Berichterstattung wird über die Wirkungen der einzelnen Maßnahmen berichtet, soweit diese sich messen oder bewerten lassen.

Zu 5.:
Ich schlage vor, als Einsparungsziel für den Bereich des Bürgermeisteramts einen zusätzlichen Konsolidierungsbeitrag von 200 000 € in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen, der bis zum 30. April 2003 im Rahmen einer Sachvorlage konkretisiert wird.







Hinsichtlich des Vermögenshaushalts wird wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.:
Es ist vorgesehen, die Vorplanung für den 3. Bauabschnitt des Gottlieb-Daimler-Stadions am 19. Dezember 2002 im Gemeinderat zu behandeln. Dabei ist über den gestellten Antrag zu entscheiden.

Zu 2.:
Im Vorschlag der Verwaltung wird die für die Robert-Bosch-Halle gebildete Rücklage in Höhe von 12,8 Mio. € zur Schließung der vorhandenen Deckungslücken eingesetzt. Diese Mittel stehen somit nicht mehr zur Finanzierung neuer Maßnahmen zur Verfügung.

Zu 3.:
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2002/2003 hat der Gemeinderat beschlossen, 40 Mio. € der Teilrücklage "Zukunftsinvestitionsprogramm" für eine Mitfinanzierung der B 312 zu reservieren. Eine anderweitige Verwendung dieser Mittel wäre nur möglich, wenn dieser Beschluß vom Gemeinderat verändert wird.

Zu 4.:
Nach den Ausführungen zu den Nrn. 1 bis 3 stehen keine Mittel zur Verfügung, mit denen von der Verwaltung Vorschläge für neue Investitionsmaßnahmen unterbreitet werden können.




Dr. Wolfgang Schuster