Beantwortung zur Anfrage

69/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/28/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1224.00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    03/13/2003
Betreff
    Schleuserbusse in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Der Stadtverwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die sich auf die illegale Einreise auf dem Reisebusweg aus Italien beziehen.

Dies mag auch darin begründet sein, dass illegal Eingereiste häufig nicht nur ihre Identität, sondern auch die Reisewege verschleiern, um ihre Rückführung in den Herkunftsstaat oder in einen sicheren Durchreisestaat zu vereiteln.

Insgesamt sinkt aber die Zahl der Asylantragsteller im Bundesgebiet seit Jahren kontinuierlich. Anzeichen dafür, dass Flüchtlingsströme gerade auf diesem Weg versuchen, ins Bundesgebiet zu gelangen, gibt es nicht.

2. Der Stadtverwaltung stehen keine Kontrollmaßnahmen zur Verfügung.

Nach Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Schengener Vertrag wurden die Kontrollen der Binnengrenzen weitestgehend abgeschafft. Dadurch wird das Ziel und der Inhalt dieses Vertrages, die Verwirklichung einer größtmöglichen Reisefreiheit innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die das Schengen-Gebiet bilden, umgesetzt. Auf Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus einem supranationalen Vertrag hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss.






Dr. Wolfgang Schuster