Stellungnahme zum Antrag

54/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/26/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: 3503-06.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion, FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/20/2003
Betreff
    Auswirkung der Tarifverhandlungen auf die Staatstheater
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Eine Abstimmung zu den inhaltlichen und rechtlichen Fragen mit dem Land und den Staatstheatern wurde mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

Die Tarifbindung der Württembergischen Staatstheater resultiert aus der Mitgliedschaft des Landes Baden-Württemberg in den Arbeitgeberverbänden des öffentlichen Dienstes.

Hinsichtlich des nichtkünstlerischen Personals, der Arbeiter (MTArb) und der Verwaltungsangestellten (BAT), ist dies die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Tarifpartner ist in diesem Bereich ver.di. Für die von diesen Tarifverträgen erfassten Arbeitnehmer ist der aktuelle Tarifabschluss im Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT bzw. Monatslohnvertrag Nr. 5 zum MTArb mit einer mehrjährigen Laufzeit wirksam vereinbart.

Arbeitgeberverband für die künstlerischen Tarifverträge ist der Deutsche Bühnenverein. Tarifpartner sind hier neben ver.di die Künstlergewerkschaften Deutsche Orchestervereinigung (DOV) für das Staatsorchester, die Genossenschaft deutscher Bühnen-Angehöriger (GdBA) für die Solisten und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Balletttänzer (VdO) für die entsprechende Künstlerkollektive. Nach diesen Tarifverträgen sind die Bezüge der Bühnenangehörigen und Musiker durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen, wenn die Grundvergütungen der unter den BAT fallenden Angestellten des Bundes rechtsverbindlich allgemein geändert werden. Als Ergebnis aus der diesjährigen Lohnrunde des öffentlichen Dienstes für den künstlerischen Bereich wurden die Bezüge durch die Tarifverträge vom 15. April 2003 sinngemäß angepasst.







Alle Mitarbeiter der Württembergischen Staatstheater sind unmittelbar Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg. Eine Kündigung der Tarifverträge mit Wirkung nur für die Theaterbeschäftigten erscheint nicht durchsetzbar.

Welche langfristigen Auswirkungen der nunmehr beschlossene Austritt des Landes aus der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder haben wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Die vereinbarten Tarifverträge gelten zunächst weiter, bis sie durch andere tarifvertragliche Abmachungen ersetzt werden.

Eine Verbesserung des finanziellen Gestaltungsspielraums der Staatstheater wäre möglich, wenn bei den sich anschließenden Neuverhandlungen günstigere Abschlüsse zu erzielen wären und die dadurch ersparten Mittel dem Budget der Theater zufließen würden.





Dr. Wolfgang Schuster