Beantwortung zur Anfrage
387/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/13/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1224 - 03



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    11/13/2006
Betreff
    Rückkehrförderung -- nutzt die Stadt Stuttgart Mittel aus dem EU-Programm "Return"?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die EU stellt im Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ ab 2007 vier Fonds bereit. Es handelt sich dabei um den Integrationsfonds, den Außengrenzenfonds, den Rückkehrfonds und den Europäischen Flüchtlingsfonds
(EFFII). Zwei dieser Fonds beschäftigen sich mit der Rückkehr von Migranten/Migrantinnen, zum einem der Rückkehrfonds, zum anderen der EFFII, als Nachfolger der EFF I.

Die endgültige Verabschiedung des Rahmenprogramms wird frühestens Anfang 2007 zu erwarten sein. Deshalb können zurzeit weder über Ansprüche auf Mittel noch über eine Antragstellung entschieden werden. Sobald das Programm verabschiedet ist, wird die Sozialverwaltung die gemeinsamen Schnittpunkte überprüfen und ggf. Anträge stellen.

Das Programm „Return“ ist ein vorläufiges Finanzierungsinstrument (2007/2008), welches für klassische, regional ausgelegte Projekte zur freiwilligen Rückkehr nicht in Betracht kommt. Es ist als Vorbereitung für den Rückkehrfonds gedacht. Im Programm „Return“ werden hauptsächlich Maßnahmen für die erzwungene Rückkehr aufgezeigt, diese fallen jedoch nicht in den Aufgabenbereich der Landeshauptstadt Stuttgart, sondern in den Verantwortungsbereich des Landes Baden-Württemberg.





Dr. Wolfgang Schuster