Stellungnahme zum Antrag
381/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/08/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: 8112-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/30/2001
Betreff
    Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen kommunaler Gebäude
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

zu 1) Das Amt für Umweltschutz wird gemeinsam mit dem Hochbauamt eine Ausschreibung von mindestens 5 Dachflächen vorbereiten. Aufgrund der Gebäudestruktur werden dies vorrangig Schulgebäude sein. Dabei werden die Orientierung und die Art der Dachflächen bewertet. Die technischen Rahmenbedingungen, wie z. B. die Statik, werden in diesen Objekten vom jeweiligen Interessenten zu prüfen sein.

Im Übrigen weist die Verwaltung darauf hin, dass noch im Jahr 2001 auf dem Gebäude Krailenshaldenstr. 32 eine Fotovoltaikanlage installiert werden soll.

zu 2) a) Die Ausschreibung wird alle erforderlichen Vergabekriterien umfassen. Auf die
b) Gemeinnützigen Vereinen werden städtische Dachflächen kostenfrei überlassen, siehe dazu auch die Stellungnahme zum Antrag Nr. 126/2001.

zu 3) Das Projekt Filderschule wird, wie im 1. Bauabschnitt (Erweiterungsbau) begonnen, auf der Dachfläche der Turnhalle weitergeführt. Am Hegel-Gymnasium kann die für die Filderschule entwickelte Lösung umgesetzt werden, wenn sich zuvor ein gemeinnütziger Trägerverein als Investor und Betreiber finden würde. Darüber hinaus müssen die technischen Vorraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Realisierung des Projekts auf den Dachflächen des Hegel-Gymnasiums noch intensiver untersucht werden (unter Einbeziehung des Baumbestands – Problem der Verschattung von Dachflächen -).

zu 4) Die Orientierung des Daches kann nicht ausschließlich nach dem Kriterium Solarenergienutzung gewählt werden. In der Regel muss die Gebäudeorientierung und damit auch die Orientierung des Daches die Kriterien Grundstücksausnutzung, Lärm und Beleuchtung berücksichtigen. Die Nutzung von Solarenergie wird künftig aber bei der Neuplanung von Dächern ebenfalls mit berücksichtigt.

zu 5) Die Verwaltung beabsichtigt am 27.11.2001 im Ausschuss für Umwelt und Technik eine Beschlussvorlage zur Ausschreibung vorzulegen.





Dr. Wolfgang Schuster