Stellungnahme zum Antrag
296/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/04/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 2018-06



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/24/2009
Betreff
    Schülerhort Villa Elisa – Status Quo oder Blick nach vorn?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:




Text der mündlichen Beantwortung / Stellungnahme:

Die Kindertageseinrichtung Villa Elisa in der Bismarckstraße 31 ist sanierungsbedürftig. Um das sehr beengte Raumprogramm der 3-gruppigen Kindertageseinrichtung zu entschärfen, und um das Standardraumprogramm für 2-3 weitere Gruppen zu realisieren, muss der einstöckige Anbau abgebrochen und ein neuer ein- bis zweistöckiger Anbau erstellt werden (siehe Lageplan anbei). Die CDU-Gemeinderatsfraktion stellte vergangenen Jahres den Haushaltsantrag
Nr. 495/2007 (entsprechend Antrag Nr. 514/2007 (SPD) sowie GRDrs 1109/2007). Darin wurde unter anderem beantragt, dass die Stadtverwaltung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Abrisses des jetzigen Anbaus der Villa Elisa und der Erstellung eines neuen zweistöckigen Anbaus schaffen solle. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen merkte Herr Bürgermeister Hahn an, dass das geltende Planungsrecht keinen Spielraum mehr zu lassen würde. Für eine Änderung der Bauleitplanung müsse Klarheit darüber bestehen, in welche Richtung eine Änderung gehen solle. Eine prophylaktische Änderung sei natürlich nicht möglich. Der Gemeinderat müsse sich dann entscheiden, was er wünsche, und ob er dafür ein entsprechendes Planungsrecht schaffen wolle.

Die bisherigen Überlegungen zur Sanierung des Schülerhorts Villa Elisa und zur Erstellung eines neuen Anbaus wurden durch das fehlende Planungsrecht und durch den Wegfall des Bestandschutzes bei Abbruch behindert.


Als Voraussetzung für die Sanierung und einen neuen Anbau an die Villa Elisa muss die Einrichtung in ein Ersatzquartier umgezogen werden. In Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Schulverwaltungsamt wurden daher die Planungen für den Hort an der Schwabschule forciert, damit dieser bei Fertigstellung temporär als Ersatzquartier für die Villa Elisa zu Verfügung steht. Für eine weitere Entwicklung der Hortbetreuung am Elisabethenplatz wäre demnach zunächst die Aufnahme des Projektes „Hort an der Schwabschule“ in den kommenden Haushalt erforderlich. Die Maßnahme läuft federführend beim Schulverwaltungsamt als Grundstücksverwalter und die Mittel wurden auf Basis der Ergebnisse einer Voruntersuchungen und einer groben Kostenschätzung in Höhe von 1.650.000 €, verteilt über die Haushaltsjahre 2010-2014, angemeldet.

Die Villa Elisa steht somit nicht auf der Wunschliste für den Doppelhaushalt 2010/2011. Das Projekt müsste dann zum Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet werden.

Bezüglich der planungsrechtlichen Voraussetzungen hatte das Amt für Liegenschaften und Wohnen bereits im März 2008 mit dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Kontakt aufgenommen. Mit Schreiben vom 20.05.2008 wurde die Maßnahme und der Standort für die Kinderbetreuung erneut als zwingend erforderlich eingestuft und eine Änderung des bestehenden Planungsrechts bzw. eine Befreiung angefragt, damit der bestehende Anbau an der Bismarckstraße 31 durch einen Neubau ersetzt werden kann.

Mit Schreiben vom 18.06.2008 teilte das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung daraufhin mit, dass das geltende Planungsrecht im Bereich der „Villa Elisa“ öffentliche Grünflächen festsetzt. Nach Aussage des Baurechtsamtes sind sowohl das Hauptgebäude als auch der Anbau der „Villa Elisa“ nur widerruflich genehmigt. Eine Planrechtsänderung mit dem Inhalt der endgültigen Festsetzungen baulicher Anlagen wirft städtebauliche Probleme auf. Zur Klärung der Frage, ob dies erforderlich ist und vom Gemeinderat unterstützt wird, oder ob auf dem Wege der Befreiung eine Genehmigung erteilt werden kann, wurden Plangrundlagen angefordert.

Das Hochbauamt wurde bereits am 24.04.2008 mit der Planung und Kostenschätzung für die Sanierung und den Umbau des Hauptgebäudes, den Abriss des Anbaus sowie die Erstellung eines neuen, zweistöckigen Anbaus beauftragt. Am 11.07.2009 wurde der Planungsauftrag um einen nur einstöckigen Anbau als zweite Variante erweitert, da Räumlichkeiten und somit Synergien des Hortausbaus in der nahe gelegenen Schwabschule genutzt werden können (Küche und Mehrzweckraum).

Mittels städtebaulicher Skizzen und auf Basis eines vorliegenden Vorentwurfes wurde im Oktober und November 2008 ein denkbarer Neubau an der Villa Elisa verwaltungsintern untersucht und zwischen Jugendamt, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Baurechtsamt und Amt für Liegenschaften und Wohnen erörtert. Dies ergab, dass die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Genehmigung des § 31 BauGB „zwingende Notwendigkeit im öffentlichen Interesse“ einen weiteren Beteiligungs- und Abstimmungsprozess erfordern, um die komplexen Rahmenbedingungen zu klären.


Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung wird zur Klärung der Frage, ob eine Planrechtsänderung erforderlich ist und unterstützt wird, oder ob auf dem Wege der Befreiung eine Genehmigung erteilt werden kann, eine entsprechende Vorlage in den Ausschuss für Umwelt und Technik einbringen.






Dr. Wolfgang Schuster




Anlagen:
Lageplan
Vorentwurf

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Prot7A9D9.doc
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08-12-01_villa_elisa_VE02_V1.pdf
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08-12-01_villa_elisa_VE02_V2.pdf