Beantwortung zur Anfrage Nr.
375/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/30/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-10.00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Deuschle Siegfried (PDS)
Datum
    04/17/2000
Betreff
    Natur in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

zu 1:

Nach Auffassung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) stellt der Rückbau der Bahnanlagen im Gebiet A 1 keinen ausgleichspflichtigen Eingriff gemäß § 8 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar, da es sich um eine privilegierte Nutzung gemäß § 38 BNatSchG handelt. In der Plangenehmigung des EBA heißt es dazu u.a.: “Der Rückbau der Bahnanlagen auf Teilflächen des Güterbahnhofs Stuttgart ist Teil der bestimmungsgemäßen Nutzung der Gleisanlagen im Rahmen ihrer geltenden Widmung und unterliegt somit nicht der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durch das BNatSchG.”

zu 2:

Im Rahmen der vorbereitenden Planung zu Stuttgart 21 ließ die Landeshauptstadt Stuttgart ein Gutachten zum Arten- und Biotopschutz erstellen. Die Ergebnisse liegen seit Februar 1997 vor und sind unter dem Titel “Bestandsaufnahme und Bewertung für Belange des Arten- und Biotopschutzes” in der Reihe der Untersuchungen zur Umwelt “Stuttgart 21” Heft 5 veröffentlicht. Von besonderer Bedeutung waren danach erwartungsgemäß Arten, die auf trockene, nährstoffarme und warme Umgebungsbedingungen angewiesen sind. Diese Arten haben in den Bahnflächen Ersatzbiotope für beispielsweise natürliche Binnendünen oder bestimmte natürliche Elemente der unbeeinflussten Neckaraue gefunden, die längst im mittleren Neckarraum verschwunden sind. Eine Gesamterhebung aller vorkommenden Arten war nicht beabsichtigt und wäre technisch auch nicht durchführbar gewesen. Unter den untersuchten Tier- und Pflanzengruppen finden sich auch Arten, die auf den sog. 'Roten Listen' gefährdeter Arten in Baden-Württemberg stehen oder als Innenstadtvorkommen einzig sind. Weitere Einzelheiten stehen in der oben erwähnten Untersuchung.


zu 3:

Unabhängig von der Entscheidung des EBA wurden konkrete Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen erarbeitet. Im Wesentlichen sollten auf geeigneten Standorten Substratumsetzungen (mit den darin enthaltenen Samen) aus dem Gebiet A 1 erfolgen. Dies konnte jedoch nur in begrenztem Umfang durchgeführt werden, da im Zuge des Rückbaus lediglich etwa 150 m³ geeignetes, schadstofffreies Substrat gewonnen werden konnte. Dieses wurde für die Herstellung eines Lebensraumes für auf extreme Trockenheit und Wärme angewiesene Arten im Bereich des Schwanenplatzes verwendet. Darüber hinaus wurden sichergestellte Samen und Einzelpflanzen an 16 ausgesuchten Stellen im Stadtgebiet ausgebracht. Mit diesen kleinflächigen beziehungsweise punktuellen Maßnahmen konnte allerdings nur eine sehr geringe Kompensationswirkung erreicht werden.

Der mit der Bahn AG in Zusammenhang mit dem Gebiet A 1 noch abzuschließende städtebauliche Vertrag sieht die Mittelbereitstellung für weitere Ersatzmaßnahmen in Höhe von 1 Mio DM vor.

zu 4:

Eine teilweise Kompensation für Eingriffe in den übrigen Teilgebieten ist im Rahmen der in Zusammenhang mit Stuttgart 21 vorgesehenen Parkerweiterung beabsichtigt. Spezifische Lebensräume für die heute auf dem Bahngelände vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sollen unter besonderer Berücksichtigung gestalterischer Anforderungen in die Parkanlage integriert werden. Eine entsprechende Studie liegt im Entwurf vor und wird zur gegebenen Zeit im Ausschuss für Umwelt und Technik behandelt.