Beantwortung zur Anfrage
359/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/05/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6260-05



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (CDU), Pfau Ursula (CDU), Currle Fritz (CDU), Kotz Alexander (CDU)
Datum
    11/14/2006
Betreff
    Hochwasserschutz
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die Fragen können im Einzelnen wie folgt beantwortet werden:


Zu 1. Die Untersuchung der Dammstrecken auf Standsicherheit ist in Vorbereitung und soll in den Jahren 2007 und 2008 gemeinsam mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Stuttgart durchgeführt werden. Dabei werden die einzelnen Dammstrecken stauhaltungsweise zusammengefasst. Die notwendigen Baugrunduntersuchungen sowie Standsicherheitsberechnungen können damit stufenweise in Auftrag gegeben werden. Mit ersten Ergebnissen ist im
Herbst 2007 zu rechnen. Das gemeinsame Vorgehen und die Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen werden in Kürze in einer Gemeinderatsvorlage dargestellt.

Zu 2. In den Jahren 2004 und 2005 wurde die im Gemeinderat vorgestellte Hochwassergefährdungsanalyse von der Universität Karlsruhe erstellt. Zwischenzeitlich ist beim Regierungspräsidium eine Koordinierungsgruppe gebildet worden, die die erforderlichen weiteren Schritte abstimmen soll. Dazu gehört eine Abklärung, welche Schäden bei definierten Hochwasserereignissen eintreten könnten und mit welchen Kosten zum Schutz vor solchen Ereignissen gerechnet werden muss. Dies soll in einer Studie erarbeitet werden.


Zu 3.
und 4. Das Ergebnis der Untersuchungen der Dammstrecken auf Standsicherheit wird aufzeigen, welche Maßnahmen zum Erhalt der Standsicherheit notwendig werden. Die erwähnte Studie wird ebenfalls Kostenaufwendungen für den Hochwasserschutz aufzeigen. Über die Finanzierung der daraus resultierenden dringlichen Maßnahmen muss dann im Einzelfall entschieden werden.


Zu 5. Das Land Baden-Württemberg hat in seiner Hochwasserschutz-Strategie neben dem technischen Hochwasserschutz auch das Hochwasser-Flächen-management und die Hochwasser-Vorsorge einbezogen. Nur das Zusammenwirken aller drei Bereiche ergibt den angestrebten Hochwasserschutz. Aus Sicht des Regierungspräsidiums ist deshalb für den Bereich der Talaue des Neckars einerseits die Hochwasservorsorge in der Bauleitplanung zu berücksichtigen oder im Bebauungsplanverfahren Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasserschäden festzuschreiben. Andererseits können durch Rechtsverordnungen Regelungen für hochwassergefährdete Gebiete getroffen werden.

Bezüglich des technischen Hochwasserschutzes empfiehlt das Regierungspräsidium den Neckaranliegerkommunen, die Schutzanlagen wegen des hohen Gefahrenpotentials im Neckartal infolge der hinter den Dämmen liegenden hochwertigen Gewerbeflächen wie auch Wohnflächen auf ein zweihundertjähriges Hochwasserereignis auszulegen. Dies ist auf Stuttgarter Gemarkung bis auf Abschnitte im Bereich des Inselbades in Untertürkheim und der Sportanlagen in Hofen bereits heute vorhanden.

Zu 6. Ein Katastropheneinsatz wird im operativ-taktischen Bereich vom Führungsstab unter Leitung der Feuerwehr und im administrativ-organisatorischen Teil vom Verwaltungsstab geführt. Beide Stäbe sind im Gebäude der Leitstelle für Sicherheit und Mobilität (SIMOS) untergebracht.

Für das Stadtgebiet Stuttgart wird zur Zeit im Rahmen der Planungen für Großschadenereignisse (GSE) der Hochwasseralarmplan im Katastrophenschutz aktualisiert und überarbeitet. Darin werden als Schwerpunkte folgende Komponenten geplant:

- Evakuierung und Notunterbringung einer großen Anzahl von Menschen
- Schutz kritischer Infrastrukturen
- Katastrophenschutzmäßige Dammüberwachung und -sicherung
- Freihaltung des Abflussquerschnittes des Neckars an Einbauten

Personelle und materielle Ressourcen stellen:

- die Branddirektion (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr)
- die Katastrophenschutzeinheiten der Stadt Stuttgart
- externe Katastrophenschutzeinheiten wie z. B. THW
- städtische Ämter und Betriebe (Verwaltungsstab, Fahrzeuge einschließlich
Personal etc.)
- bei Sonderaufgaben auf Anforderung private Unternehmer mit Personal und
Fahrzeugen (z. B. Busse, Bagger, LKW, Sonderfahrzeuge etc.)



Im Bedarfsfall werden Material und Geräte, die über die Vorhaltungen der Branddi-
rektion und der städtischen Ämter und Eigenbetriebe hinausgehen, von Privatunter-
nehmen angefordert.










Dr. Wolfgang Schuster