Stellungnahme zum Antrag
330/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/09/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3722-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    09/19/2002
Betreff
    Antrag zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2002 gem. §11, der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Den Tagesordnungspunkt "Übernahme einer Patenschaft für die gemeinnützige Stiftung der Deutschen Heimatvertriebenen Berlin - Zentrum gegen Vertreibungen - durch die Landeshauptstadt Stuttgart, GRDrs 448/2002" setzte ich nicht auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats vom 10. Oktober 2002, solange die Frage der Finanzierung unklar ist. Darüber wurden Sie bereits vorab telefonisch am 9. Oktober 2002 unterrichtet.

Begründung:

Grundsätzlich berechtigt § 11 Abs. 6 GOG auch einzelne Stadträte dazu, einen Antrag auf die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung zu stellen. Jedoch besteht das Einwirkungsrecht auf die Tagesordnung nicht bezüglich eines Verhandlungsgegenstandes, der innerhalb der letzten sechs Monate bereits verhandelt wurde (§ 39 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 Satz 6 GemO). Da der Verwaltungsausschuss am 18. September 2002 als Teil des Gemeinderats in der Sache entschied, greift hier das Wiederholungsverbot (§ 34 Abs. 1 Satz 6 GemO).






Dr. Wolfgang Schuster