Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/07/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
11/10/2005
Betreff
Künftige Leitung des Tiefbau- und Hochbauamtes
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu 1. Der Beschluss des Gemeinderates (GRDrs 675/2005) zur Umsetzung des Immobilienmanagements sieht vor, dass Teile der Bauunterhaltung ohne planerische und ingenieurtechnische Relevanz in das Immobilienmanagement
übergehen sollen. Ob und inwieweit dieser Aufgaben- und Personalübergang Auswirkungen auf die Leitungsstrukturen bis hin zur Ebene der Amtsleitung des Hochbauamtes hat, bleibt fraglich und wird sich im extern begleiteten
Umsetzungsprojekt vermutlich bis Ende 2006 zeigen.
Grundsätzlich bestehen wesentliche Unterschiede in der Aufgabenstellung des Hochbauamts und des Tiefbauamts. Das Hochbauamt übernimmt die Bauherrenfunktion für die Planung und Ausführung der umfangreichen städtischen Hochbauprojekte. Dabei hat das Bauvolumen im Laufe der letzten Jahre einen neuen Spitzenwert erreicht. Die dort vorhandenen Strukturen sind darauf ausgerichtet, diese Baumaßnahmen kompetent und wirtschaftlich wahrzunehmen. Auch in den kommenden Jahren hat das Hochbauamt viele wichtige Hochbauprojekte für die Stadt durchzuführen, so z. B. den Neubau des Klinikums, die
Bibliothek 21 sowie Maßnahmen für die Erweiterung und Sanierung von Schu-
len und für die Einrichtung von Ganztagsschulen (IZBB) und Kindertagesstätten.
Das Tiefbauamt hat die gesetzliche Gesamtverantwortung gegenüber der Öffentlichkeit für das Funktionieren des Straßennetzes und der Abwasserentsorgung im Interesse des Standorts Stuttgart und der Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt. Das Tiefbauamt führt in den nächsten Jahren außerordentlich umfangreiche Projekte durch, wie z. B. den Rosensteintunnel, die neuen Stadtbahntunnel Zuffenhausen und Fasanenhof sowie den Ausbau der vier Stuttgarter Klärwerke. Eine weitere große Aufgabe für das Tiefbauamt wird sich bei der Realisierung von Stuttgart 21 stellen. Zur Bewältigung des ständig steigenden Verkehrsaufkommens ist der Aufbau eines neuen Verkehrssteuerungssystems im Zusammenhang mit der Integrierten Verkehrsleitzentrale besonderer Schwerpunkt. Überdies dient das Tiefbauamt den Bürgern über die Bauabteilungen als unmittelbarer Gesprächspartner vor Ort.
Unabhängig von diesen unterschiedlichen Aufgabenstellungen werden die Ämter in den Bereichen, in denen ähnlich strukturierte Aufgaben vorliegen (z. B. zentrale Verwaltungsaufgaben und Bauvertragsaufgaben), Kooperationsmöglichkeiten klären, um so ggf. Synergieeffekte zu nutzen. Ein Ergebnis soll bis Ende 2006 vorliegen.
Zu 2. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Aufgaben und Strukturen beider Ämter bietet sich eine Zusammenlegung aus Sicht der Verwaltung in der kurzfristigen Perspektive nicht an. Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung ist die Frage organisatorischer Veränderungen ggf. erneut zu prüfen.
Der Text der Ausschreibung der Stelle des Amtsleiters des Hochbauamts lässt die Möglichkeit weiterer organisatorischer Änderungen zu.