Beantwortung zur Anfrage
233/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/06/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5240-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Löffler Reinhard (CDU), Uhl Reinhold (CDU), Vetter Helga (CDU)
Datum
    05/16/2007
Betreff
    Der Bau jeder Hundehütte wird besser gemanagt
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Frage 1
Was waren die tragenden Gründe des OLG Karlsruhe und der Vergabekammer, die die rechtlichen und tatsächlichen Mängel des Vergabeverfahrens für den Erdbau der Kinder- und Frauenklinik gerügt haben?

Antwort

Bieter 1 : Bieter hat Urkalkulation bei Angebotsabgabe nicht mit abgegeben

Standpunkt LHS : Forderung zur Abgabe der Urkalkulation bei Angebotsabgabe ist Standpunkt OLG : Forderung zur Abgabe der Urkalkulation bei Angebotsabgabe ist

Bieter 2 : Widersprüchliche Angaben des Bieters zu Nachunternehmerleistungen

Standpunkt LHS : Die Widersprüche sind nicht so groß, dass das Angebot ausge Standpunkt OLG : Widersprüchliche Angaben so gravierend, dass das Angebot

Bieter 3 : Das Angebot wurde vom Bieter verspätet abgegeben

Standpunkt LHS : Auf Grund der verspäteten Abgabe ist das Angebot auszuschlie

Stand des
Verfahrens : Nach dem Beschluss des OLG Karlsruhe liegt kein wertbares Angebot


Frage 2
Welche vergaberechtlichen Mängel werden beim Rohbau der Kinder- und Frauenklinik gerügt?

Antwort

Bieter 1 : a) unterschiedliche Bewertung der Bietergemeinschaftserklärung

Standpunkt LHS : Die Bietergemeinschaft ist eindeutig als solche erkennbar

Standpunkt VK : Die Bietergemeinschaftserklärung ist rechtlich nicht ausreichend.

b) von einem Mitglied der Bietergemeinschaft fehlt der geforderte
Nachweis über die Eintragung ins Berufregister ihres Sitzes

Standpunkt LHS : Nicht ausreichend um das Angebot auszuschließen.

Standpunkt VK : Ausschluss ist zwingend.


Bieter 2 : Bieter hat Urkalkulation bei Angebotsabgabe nicht mit abgegeben

Standpunkt LHS : Forderung zur Abgabe der Urkalkulation bei Angebotsabgabe ist Standpunkt OLG : Forderung zur Abgabe der Urkalkulation bei Angebotsabgabe ist

Stand : Am 3.07.2007 findet die mündliche Verhandlung am OLG Karlsruhe statt.



Anmerkung zu Frage 1 und 2:

Im Rahmen der Projektabwicklung wurden von Projektleitung und Projektsteuerung die Risiken bereits in den frühen Projektphasen identifiziert und bewertet. Bei den in Rede stehenden Vergabeverfahren Erd- / Verbauarbeiten und Rohbauarbeiten wurde das Risiko eines möglichen Vergabeeinspruchs, durch nicht für die Beauftragung vorgesehene Firmen, bereits in der Planungsphase identifiziert und als kritisch bewertet. Es wurde deshalb zur Risikominimierung (ein Einspruch kann nie gänzlich ausgeschlossen werden) eine Arbeitsgruppe Risikomanagement, bestehend aus versierten internen (Hochbauamt, Rechtsamt, Rechnungsprüfungsamt) als auch externen Fachleuten (Projektsteuerung, Vergabejurist) gebildet, die bereits die Ausschreibungserstellung intensiv begleiteten. Dadurch konnten Risiken und Lücken in den Ausschreibungen maßgeblich reduziert werden.
Die eingerichtete Projektgruppe Risikomanagement, hat auch während der Auswertung der Angebote, die nun im Rahmen der Vergabenachprüfverfahren gerügten Punkte als kritisch erkannt und nach einer Risikobewertung sich gemeinsam für den eingeschlagenen Weg entschieden, da dieser die Interessen der LHS am besten wahrt.



Frage 3
Mit welcher zeitlichen Verzögerung und mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen?

Antwort

Derzeit gehen wir von einem zeitlichen Verzug von ca. 3 Monaten gegenüber der ursprünglichen Planung aus. Ziel ist, die Verzögerung im Bauablauf zu kompensieren um eine termingerechte Inbetriebnahme Anfang 2012 zu gewährleisten.



Frage 4
Ist mit Schadensansprüchen von Unternehmen zu rechnen, die bei der Vergabe nicht berücksichtigt wurden und wie hoch sind die Forderungen?

Antwort

Es werden keine Schadensersatzforderungen erwartet.
Schadensersatzansprüche können nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass eine schuldhafte Verletzung der Vergabevorschriften vorliegt und die Firma eine echte Chance auf den Zuschlag hätte.



Frage 5
Welche geplanten Synergien mit dem Neubau des Olgahospitals können nicht realisiert werden und entstehen dadurch weitere Mehrkosten und weitere zeitliche Verzögerungen?


Antwort

Da wir nach heutigem Stand von keiner Verzögerung beim Inbetriebnahmetermin Anfang 2012 ausgehen, können die Synergien nach wie vor wie geplant realisiert werden.



Frage 6
Wird durch die Folgen des OLG Urteils die Realisierung des Gesamtklinikneubaus in Frage gestellt?

Antwort

Nein



Frage 7
Ist die ausreichende Gesundheitsversorgung der Stuttgarter Bürger und Bürgerinnen durch diese zeitliche Verzögerung gefährdet?

Antwort

Nein



Frage 8
Wie plant die Verwaltung künftig ein Projekt- und Risikomanagement für Großprojekte zu etablieren, damit im Vorfeld der Planung, Vergabe und später bei der Abwicklung und Ausführung Risiken in finanzieller, technischer, baulicher und zeitlicher Hinsicht verringert oder vermieden werden können?

Antwort

Ein Projekt- und Risikomanagement existiert bereits seit dem Planungsgutachten für das Versorgungszentrum im Jahre 2002 und ist auch bei dem Projekt OHFK erfolgreich im Einsatz. Wie bereits oben in den Anmerkungen zu Frage 1 und 2 beschrieben, wurde eine Arbeitsgruppe Risikomanagement mit Fachleuten der externen Projektsteuerung, externen auf Vergaberecht spezialisierten Anwälten, Vertreter des Rechtsamts, des Rechnungsprüfungsamts der Vergabeabteilung des Hochbauamts und der Hochbauabteilung des Hochbauamt eingerichtet. Sie überprüfen den Verfahrensablauf in Bezug auf Risiken. Zentrale Aspekte sind dabei die Risikoidentifizierung und Risikobewertung. Zur Risikobewältigung werden verschiedene terminliche und verfahrenstechnische Szenarien für die möglichen Fälle entwickelt.




Frage 9
Wie setzt die Verwaltung die kommunale Auftragsvergabe, wie in der Stellungnahme zum Antrag 119/2006 beschrieben, in der Praxis um?

Antwort

In der Verwaltungspraxis werden alle Vergabeverfahren streng nach den vergaberechtlichen Bestimmungen durchgeführt, wobei der überwiegende Teil der Aufträge im VOB-Bereich durch öffentliche Ausschreibungen vergeben wird und nur ein geringer Teil freihändig. Im VOL-Bereich ist der Anteil an Freihändigen-Vergaben zwar deutlich höher, dafür sind aber die Summen pro Auftrag viel geringer. Die beschränkte Ausschreibung kommt sowohl im VOB- als auch im VOL-Bereich nur selten zur Anwendung. Bei Freihändigen Vergaben führt die Verwaltung je nach Marktsituation Preisanfragen durch bzw. holt Vergleichsangebote ein, um auch hier einen wirtschaftlichen Einkauf sicherzustellen. Bei beiden Verfahren werden ortsansässige Firmen in besonderem Maße berücksichtigt.
Um kleine und mittlere Unternehmen bei Großprojekten entsprechend berücksichtigen zu können, werden grundsätzlich Fach- und Teillose gebildet.



Frage 10
Plant die Verwaltung künftig ein „Frühwarnsystem“, um bei Entscheidungen der Vergabekammer entsprechend gegenzusteuern?

Antwort

Ein „Frühwarnsystem“ ist bereits über das Risikomanagement vorhanden. Die frühzeitige Erkennung von „Problemfeldern“, und die Entwicklung von Verfahrens- und Ablaufszenarien ist dabei eine zentrale Aufgabe der Arbeitsgruppe Risikomanagement. Im Falle von Bietereinsprüchen kann die Projektleitung dann sofort auf diese zurückgreifen und kurzfristig umsetzen. Durch das Mitwirken eines prozessbevollmächtigten Anwalts in dieser Projektgruppe, kann, wie in den anliegenden Vergabeverfahren geschehen, schnellstens reagiert werden.








Dr. Wolfgang Schuster