Stellungnahme zum Antrag
383/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/08/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: 8112-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion, FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/29/2001
Betreff
    Photovoltaikanlagen auf Stuttgarts Dächern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Verwaltung wird im Ausschuss für Umwelt und Technik am 27.11.2001 anhand einer Beschlussvorlage über die Ausschreibung berichten. Zu Fragen, die vorab beantwortet werden können, nehmen wir wie folgt Stellung:

Ein gemeinnütziger Trägerverein an der Schule kann die Dachflächen kostenfrei von der Stadt erhalten. Dazu wird zwischen Trägerverein und Stadt ein Gestattungsvertrag abgeschlossen.
Diese Vorgehensweise hat sich beim Projekt Filderschule bewährt und kann auf andere Schulen übertragen werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Nutzung städtischer Dachflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auszuschreiben. Damit erhalten alle Firmen dieselben Chancen. Die Stadt beabsichtigt noch im Jahr 2001 auf dem Gebäude Krailenshaldenstraße 32 eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Eine Umfrage bei Mitgliedsstädten des Arbeitskreises Energieeinsparung im Deutschen Städtetag hat ergeben, dass Städte für die Nutzung der Dachflächen in der Regel keine Miete verlangen. In der Stellungnahme zum Antrag 126/2001 wurde dazu ausführlich berichtet. Das Land Baden-Württemberg hat bei seiner Ausschreibung jedoch geringe Mieteinnahmen erzielen können (bis zu 500,-- DM je Objekt im Jahr).

Sollten als Ergebnis der geplanten Ausschreibung Einnahmen anfallen, werden diese dem jeweiligen gebäudeverwaltenden Amt zufließen.

Eine Untersuchung sämtlicher 1.500 städtischer Gebäude im Hinblick auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen, ist aus personellen Gründen von der Verwaltung nicht leistbar. Für die
5 – 10 auszuschreibenden Gebäude wird eine Grobuntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird in der o. g. Beschlussvorlage enthalten sein. Technische Details sollen vom jeweiligen Anbieter untersucht werden.

Auf die Ausschreibung der Dachflächen wird sowohl in den Medien als auch in Form einer Pressemitteilung hingewiesen.





Dr. Wolfgang Schuster