Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/10/2010
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1414 - 01
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
12/11/2009
Betreff
Feuerwehrhaus Weilimdorf
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Anfrage der CDU-Fraktion beantworte ich wie folgt:
1. Höhe der reinen Baukosten
Die Gesamtbaukosten (Kosten ohne Einrichtung) betragen laut Kostenanschlag 1.900.000 €, die reinen Baukosten (Bauwerk und Außenanlagen) sind anteilig mit 1.562.500 € enthalten. Die Ausgaben betragen aktuell 1.939.683 €, die reinen Baukosten sind anteilig mit 1.623.021 € enthalten. Die zu erwartenden Mehrkosten sind überwiegend durch die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % entstanden (ca. 44.000 €).
2. Zahlungsstand Handwerkerrechnungen
Sämtliche Handwerkerrechungen sind beglichen, die letzte Zahlungsfreigabe erfolgte am 19.11.2009. In einem Fall erfolgte anstelle einer Zahlung eine Aufrechnung mit Rückforderungen aus anderen Baumaßnahmen.
Grundsätzlich werden die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen festgelegten Zahlungsfristen vom Hochbauamt eingehalten. Voraussetzung für eine zügige und fristgerechte Bearbeitung ist jedoch die Vorlage einer prüffähigen Rechnung. Die abgerechneten Leistungen müssen in einem Aufmaß erfasst und übersichtlich zusammengestellt, gegebenenfalls auch in Abrechnungsplänen eingetragen sein. Für Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht erfasst sind, muss eine nachträgliche Preisvereinbarung vorliegen (Nachtragsangebot mit Nachtragsbeauftragung). Sofern diese Voraussetzungen nicht gegeben sind ist eine abschließende Rechnungsbearbeitung nicht möglich. Diese Voraussetzungen sind den Auftragnehmern bekannt. Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen und insbesondere die Prüfung und Bearbeitung von Nachtragsangeboten führt dann häufig zu erheblichen Verzögerungen, die im Regelfall den öffentlichen Auftraggebern angelastet werden.
Im Falle des Feuerwehrhauses Weilimdorf haben sich verschiedene Schlusszahlungen auf Grund fehlender Kalkulationsnachweise zu Nachtragsangeboten verzögert, die der Architekt im Rahmen seiner Prüfungspflicht nicht angefordert hat. Soweit möglich wurden auf vorgelegte, nicht abschließend prüfbare Schlussrechnungen Abschlagszahlungen geleistet.
In Fällen von Schlechtleistung, Gewährleistungsmängeln u.ä., wird dem Auftraggeber aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Möglichkeit eingeräumt, bis zur Behebung des Mangels einen Teil der Zahlung zurückzubehalten. Das Hochbauamt ergreift diese Maßnahme bei gegebenem Anlass, um die finanziellen Interessen der Landeshauptstadt Stuttgart zu wahren.
3. Rechtsstreitigkeiten
Beim Feuerwehrhaus Weilimdorf war und ist derzeit kein Rechtsstreit anhängig. Soweit über die Vergütung der Architekten keine Einigung erzielt werden kann ist hier ein Rechtsstreit denkbar.
4. Planungskosten für Architekt und Ingenieure
Die Planungskosten für Architekten und Ingenieure betragen laut Kostenanschlag 237.135 €. Die Ausgaben betragen aktuell 252.770 €.
5. Offene Rechnungssummen für Planungsleistungen
Die Architekten hatten eine Rechnung über HOAI-Leistungen mit einer Restforderung von ca. 53.000 € vorgelegt, die zurückgewiesen wurde. Die Schlussrechnung für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination steht noch aus, die übrigen Planungsleistungen sind vollständig abgerechnet.
6. Kosten Hochbauamt
Das Hochbauamt erbringt bei städtischen Bauvorhaben Leistungen der Projektleitung und der Projektsteuerung sowie Planungsleistungen, soweit diese nicht extern vergeben wurden. Die Verrechnung erfolgt nach festgelegten Prozentsätzen bzw. nach HOAI mit einem Abschlag von 5 %. Umsatzsteuer fällt bei Leistungen des Hochbauamts nicht an. Die Kosten für alle Leistungen des Hochbauamts betragen beim Feuerwehrhaus Weilimdorf ca. 60.000 €.
7. Gründe für noch offene Abrechungen
Die zurückgewiesene Schlussrechnung der Architekten ist fehlerhaft und stützt sich auf nicht vertraglich vereinbarte Sachverhalte. Die Grundleistungen wurden nicht vollständig erbracht, unter anderem fehlt aus der Leistungsphase 8 das Bautagebuch. Schadensersatzansprüche aufgrund von Schlechtleistungen aus den Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung
und Vorbereitung der Vergabe) sind noch zu prüfen.
8. Abarbeitung noch offener Punkte
Die Abrechnung der Architektenleistungen ist erst nach Vorlage einer überarbeiteten Rechnung möglich. Zur Ermittlung der Honoraransprüche wird das Hochbauamt ggf. einen neutralen Sachverständigen hinzuziehen. Eine Aussage zum zeitlichen Ablauf ist derzeit nicht möglich.