Beantwortung zur Anfrage
270/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/27/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8012 - 06.0



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    07/02/2009
Betreff
    Zahlungsmoral der SWSG
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die SWSG hat im letzten Jahr über 80 Mio. € in Instandhaltung, Modernisierung und Neubau von Mietwohnungen investiert. Ca. 90 % der Aufträge gingen an Unternehmen und Dienstleister aus Stuttgart und der Region. Damit sichert die SWSG einer Vielzahl von Familien in und um Stuttgart ein solides Einkommen und trägt maßgeblich zur Stärkung des lokalen Handwerkes bei.

Bei der SWSG gehen jährlich ca. 33.000 Rechnungen ein. Weit über 90 % hiervon betreffen Bauleistungen. Diese enorme Menge entsteht unter anderem dadurch, dass bei der SWSG Bauleistungen bevorzugt auf Basis einzelner Gewerke vergeben werden. Dadurch ist die SWSG für die Umsetzung der Prozesse von Ausschreibung über Vergabe, Abnahme und Rechnungsprüfung bis zur Rechnungszahlung mit einer nicht unwesentlichen Mehrarbeit konfrontiert.

Die Rechnungen für Bauleistungen werden innerhalb der von der VOB vorgegebenen Fristen beglichen. Ansprüche auf Abschlagszahlungen müssen binnen 18 Werktagen nach Zugang der Aufstellung bezahlt werden. Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang. Alle anderen Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen beglichen.

Die SWSG nutzt diese Fristen nicht systematisch aus, sondern zahlt in der Regel kurzfristig nach erfolgter sachlicher und rechnerischer Rechnungsprüfung.



Im ersten Halbjahr 2009 sind bei der SWSG ca. 16.000 Rechnungen über Bau- und Architektenleistungen eingegangen. Im Durchschnitt wurden alle Rechnungen 11 Tage vor dem eigentlichen Zahlungsziel bezahlt. 85 % der Rechnungen konnten innerhalb der eigentlichen Fälligkeitsfrist beglichen werden.

Bei 15 % der Rechnungen wurde das Zahlungsziel überschritten. Von diesen ca. 2.400 Rechnungen konnten 46 % spätestens 5 Tage und weitere 26 % spätestens 10 Tage nach Zahlungsziel beglichen werden.

Bei einer Analyse der nicht fristgerecht gezahlten Rechnungen zeigte sich, dass der häufigste Grund für ein Zurückhalten der Rechnungsfreigabe noch nicht vollständig und mängelfrei erbrachte Leistungen der Handwerker und Architekten war. Die zugrunde liegenden Rechnungen wurden bisher nicht systematisch an die Aussteller zurück geschickt, so dass diese Rechnungen in der Statistik zwar als Fristüberschreitungen auftauchen, es sich eigentlich aber um keine solchen handelt, da die Voraussetzungen für den Fristlauf noch gar nicht vorliegen.

Die im Antrag genannte Häufung von Beschwerden von Architekten und Handwerkern ist der SWSG nicht bekannt. Im Gegenteil, die zuständigen Mitarbeiter im Rechnungswesen berichten eher von Lob durch die Geschäftspartner, da es der SWSG in 2008 gelungen ist, die Prozesse im Bereich Rechnungsbearbeitung zu straffen. Die SWSG bietet aber eventuell betroffenen Dienstleistern gerne an, sich mit ihren Problemen direkt an die Geschäftsführung zu wenden, damit eine Lösung gefunden werden kann.






Dr. Wolfgang Schuster