Stellungnahme zum Antrag
180/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/14/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: 6001



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Uhl Reinhold (CDU), Haug Marion (CDU), Heinz Elisabeth (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Datum
    05/14/2008
Betreff
    Städtebauliche Situation Stammheim
    Dringender Handlungsbedarf
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.
Für den Bereich der Endhaltestelle U 15 in Stammheim wird derzeit das Bebauungsplanverfahren Poppenweilerstraße/Stadtbahnhaltestelle U 15 Asperger Straße (Sta 117) durchgeführt. Der nächste Verfahrensschritt ist der Auslegungsbeschluss. Aufgabe der Bauleitplanung ist zum Einen die Schaffung eines adäquaten Umfelds für die künftige Endhaltestelle der U 15, das sich bezüglich der Nutzungen und Baustruktur in den gewachsenen Ortskern von Stammheim einfügt. Außerdem soll im rückwärtigen Bereich auf der freiwerdenden Gleisschleife der Straßenbahn (städtische Fläche) Wohnungsbau in zentraler Lage entstehen.

Für den Bau der künftigen Endhaltestelle muss eine Häuserzeile an der Asperger Straße abgebrochen werden, dadurch wird der Straßenraum seine räumliche Fassung verlieren. Aus diesem Grund war bisher geplant, zeitgleich mit dem Bau der Endhaltestelle, ein Wohn- und Geschäftshaus durch die SSB an der Ecke Asperger Straße/Poppenweilerstraße zu erstellen. Leider sind die schon seit April 2004 intensiv geführten Grundstücksverhandlungen zwischen der Eigentümerin und der SSB kürzlich gescheitert. Deshalb ist es auf absehbare Zeit nicht mehr möglich, das bisher von der SSB geplante Wohn- und Geschäftshaus mit Betriebsräumen zu realisieren. Damit entfällt ein wesentlicher städtebaulicher Baustein für den künftigen Endhaltestellenplatz. Dennoch wird im Bebauungsplanentwurf auch weiterhin eine Baufläche festgesetzt, um evtl. eine spätere Realisierung ermöglichen zu können. Parallel dazu wird die Möglichkeit in Erwägung gezogen, eine entsprechende Neubebauung auf dem südlich angrenzenden Grundstück zu realisieren; allerdings setzt dies die Mitwirkungsbereitschaft dieses Eigentümers voraus. Diese Alternative wird auf Anregung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung derzeit bei der SSB geprüft.



Zu 2.
Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung hat mit dem Eigentümer im Vorfeld und im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens bereits Gespräche geführt. Aufgrund der geänderten baulichen Situation fand am 16. Juni 2008 eine weitere Besprechung mit dem Eigentümer statt. Dabei zeigte er sich grundsätzlich interessiert an einer baulichen Veränderung und stellte eine Mitwirkung in Aussicht.

Fällt die Entscheidung der SSB, ihr geplantes Bauvorhaben alternativ auf diesem Grundstück zu realisieren, positiv aus, könnte auf dieser Basis konkreter mit dem Eigentümer weiter verhandelt werden.

Zu 3.
Die Beantwortung erfolgt parallel.







Dr. Wolfgang Schuster