Stellungnahme zum Antrag

230/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/11/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7700



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Rudolf Klaus (CDU), Ripsam Iris (CDU)
Datum
    07/04/2002
Betreff
    Feldrundfahrt Stuttgart-Möhringen am 1. Juli 2002
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.1

Der Städtische Vollzugsdienst wird das ordnungswidrige Befahren der Feldwege und das dortige Parken von Fahrzeugen sowohl schwerpunktmäßig als auch im Rahmen des Streifendienstes überwachen. Darüber hinaus werden die anliegenden Gewerbebetriebe hiervon informiert und darum gebeten, auch von sich aus ihre Mitarbeiter auf das verbotswidrige Befahren und Parkieren hinzuweisen.

Zu 1.2

Die genannten Bereiche werden ebenfalls schwerpunktmäßig und im Rahmen der Streifen durch den Städtischen Vollzugsdienst überwacht.

Zu 2.

Die derzeitige Planung der künftigen Stadtbahntrasse von Stuttgart-Möhringen in Richtung Wohn- und Gewerbegebiet Fasanenhof mit späterer Weiterführung in Richtung Messe und Flughafen wird von der SSB durchgeführt. Die Grundlage für diese Planung sind Ergebnisse einer Kosten-Nutzen-Untersuchung, die in enger Abstimmung mit einem projektbegleitenden Arbeitskreis, an dem auch die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt war, durchgeführt wurde. Eine möglichst flächensparende und landschaftsschonende Trasse zu finden war dabei stets ein wesentlicher Aspekt.

Die Stuttgarter Straßenbahn AG hat mit der GRDrs 748/2002 ausführlich über den derzeitigen Stand der Planung und die Details der noch in der engeren Wahl befindlichen Streckenführungen berichtet. Die bevorzugte Trassenvariante (Südvariante) soll demnach erst kurz vor der Autobahn von der bestehenden Linie 5 abzweigen und entlang der Böschung des Lärmschutzwalles in die Achse der Grünzensur des Wohngebiets Fasanenhof (Janusz-Korczak-Weg) führen. Von den beiden noch in der engeren Wahl befindlichen Trassen ist dies diejenige mit den geringeren Eingriffen in die Landschaft.

Zu 3.

Die Grundstücke und der Feldweg im Gebiet Lerchenfeld befinden sich in einer Senke des Geländes. Das Wasser wird über Drainagen, die in den Feldern verlegt sind, abgeleitet und fließt in einem Wassergraben entlang der Straße in den Riedsee.

Im Anschluss an die Feldrundfahrt hat das Tiefbauamt die Situation vor Ort untersucht und durch Grabungen festgestellt, dass das Drainagesystem teilweise beschädigt und örtlich unterbrochen ist.

Um die Instandsetzung des Hauptanschlusses der Sammeldrainage an den Wassergraben wird sich das Tiefbauamt kümmern. Bezüglich der Instandsetzung des Drainagesystems innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke werden sich die Mitarbeiter des Tiefbauamts mit den Eigentümern in Verbindung setzen.

Es ist davon auszugehen, dass nach Ertüchtigung des Drainagesystems das Wasser auch bei starken Regenfällen wieder ungehindert über den Wassergraben in den Riedsee abfließen kann.






Dr. Wolfgang Schuster