Stellungnahme zum Antrag
673/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/16/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7853-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/06/2009
Betreff
    LBBW-Wohnungsbestand in der Stadt sichern
    Wohnungsbestand nicht in die L-Bank verlagern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Stuttgart gGmbH (ESG) wird zu 94,87 % von der LBBW Immobilien GmbH gehalten. Mitgesellschafter sind das Bundeseisenbahnvermögen (5,1 %) und die Sparda Bank (0,03 %). Der Verkauf von Geschäftsanteilen an der ESG bedarf der Zustimmung des Bundeseisenbahnvermögens.

Die ESG verfügt über rd. 5.300 Wohneinheiten. Diese sind in der Gesamtzahl von rd. 24.000 Wohneinheiten der LBBW Immobilien GmbH enthalten. Die Wohneinheiten der ESG sind regional wie folgt verteilt:

Lage Anzahl

in Stuttgart rd. 2.100

im Stuttgarter Umland rd. 2.500

außerhalb Stuttgarts und des Stuttgarter Umlands rd. 700


Aufgrund der Tatsache, dass sich weniger als die Hälfte des Wohnungsbestandes der ESG im Stadtkreis Stuttgart befindet, erscheint mir eine isolierte Lösung dieses Themas nicht angebracht. Vielmehr muss es der Stadt Stuttgart darum gehen, bei einem eventuellen Verkauf des Wohnungsbestandes der LBBW Immobilien GmbH eine Lösung zu finden, die den gesamten Stuttgarter Bestand von rd. 4.000 Wohneinheiten (einschl. der rd. 2.100 ESG-Wohnungen) umfasst. Ein grundsätzliches


Interesse an einem Erwerb durch die städtische Wohnungsgesellschaft (SWSG) habe ich mehrfach gegenüber der LBBW und den übrigen Trägern dargelegt. Auf Ziffer 2 der Beantwortung des Antrags 340/2009 verweise ich in diesem Zusammenhang. Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung am 07.10.2009 gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden der LBBW ebenfalls ein grundsätzliches Erwerbsinteresse betont.

Gegen einen Erwerb der ESG spricht auch, dass die SWSG als städtisches Wohnungsunternehmen sich damit in erheblichem Umfang außerhalb Stuttgarts engagieren würde, was angesichts der vielfältigen Aufgabenstellung der SWSG in Stuttgart weder angebracht noch sinnvoll ist. Ein derartiges Engagement außerhalb Stuttgarts entspricht auch nicht dem originären Gesellschaftszweck der SWSG mit einer rein kommunalen Aufgabenstellung.


Die Stellungnahme der Geschäftsführung der SWSG ist in der Anlage beigefügt.


Ein Erstverhandlungsrecht für die Stadt Stuttgart ist rechtlich nicht möglich, da die LBBW, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des laufenden Genehmigungsverfahrens bei der EU-Kommission, vermeiden muss, dass ihre Handlungsmöglichkeiten zu Gunsten eines Miteigentümers beschränkt werden.


Ich kann dem Gemeinderat daher nicht empfehlen, dem Antrag zu entsprechen und im Wege eines Beschlusses eine grundsätzliche Festlegung für den Erwerb der
Eisenbahnsiedlungsgesellschaft gGmbH (ESG) zu treffen.

Ich schlage vielmehr vor, sobald die EU-Beihilfe-Fragen geklärt sind, den Erwerb der rd. 4.000 Wohneinheiten in Stuttgart durch die SWSG detailliert zu prüfen und mit dem Gemeinderat die nächsten Schritte abzustimmen.





Dr. Wolfgang Schuster