Stellungnahme zum Antrag
244/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/25/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5603-01.09



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Stradinger Fred-Jürgen (CDU), Heinz Elisabeth (CDU), Pfau Ursula (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Sauer Jürgen (CDU)
Datum
    06/27/2008
Betreff
    Die fortgeschriebenen Sportförderrichtlinien sollen bei der Qualifikation von Trainern und Übungsleitern helfen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Erlangung von Übungsleiterlizenzen liegt sehr im Interesse der Sportvereine, da hierdurch ein Zuschussanspruch gegenüber dem Württembergische Landessportbund (WLSB) sowie der Stadt Stuttgart begründet werden kann.

Derzeit gibt es keine Statistiken darüber, wie viele Übungsleiter jährlich ausgebildet werden bzw. welche Kosten von den Betroffenen (Vereine, Lehrgansteilnehmer) hierfür erhoben werden. Eine Aussage zu möglicherweise entstehenden Zuschussansprüchen kann insofern – auch nicht annäherungsweise – gemacht werden.

Der Württembergische Landessportbund prüft derzeit, ob eine Veränderung der Regularien zur Förderung lizenzierter Übungsleiter – und damit eine erhöhte Förderung – im Grundsatz realisierbar ist. Da eine selbständige Prüfung der Übungsleiterbezuschussung durch die Sportverwaltung nicht sinnvoll und auch kaum durchführbar
wäre, sollen die Ergebnisse des WLSB abgewartet werden, bevor eine Weiterbehandlung zur künftigen Förderungsstruktur dieses Bereichs bei der Stadt Stuttgart erfolgen kann.

Für die Fortschreibung der Sportförderrichtlinien wird die Verwaltung dieses Thema zur Klausrursitzung am 7. Oktober 2008 erneut einbringen.






Dr. Wolfgang Schuster