Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/22/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: 1224-00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
10/11/2004
Betreff
Verwaltungspraxis bei der Familienzusammenführung infolge Eheschließung
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Im Jahr 2003 wurden ca. 1 800 Visaanträge auf Familienzusammenführung mit in Stuttgart lebenden Angehörigen gestellt. Diese Zahl bewegt sich im Rahmen der Schwankungsbreite der letzten Jahre.
Der Zuzug nach § 29 AuslG zu einem Nicht-EU-Staatsangehörigen mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung wird nur in den wenigen in den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz beschriebenen Ausnahmefällen überhaupt zugelassen. Die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe, eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum sind nachzuweisen.
Die Familienzusammenführung mit deutschen oder EU-Staatsangehörigen darf in der Regel nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Lebensunterhalt vollständig aus eigenen Mitteln bestritten werden kann.