Stellungnahme zum Antrag
238/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/01/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1202-01.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/21/2005
Betreff
    Taxi-Tarif
Anlagen
    Tex des Antrags
Beantwortung/ Stellungnahme:

Seine besondere Charakteristik macht das Taxi zu einer wertvollen Ergänzung des öffentlichen Personenverkehrs. Diese Funktion kann das Taxi aber nur erfüllen, wenn der Zugang zu diesem Verkehrsmittel nicht durch überhöhte Beförderungsentgelte verwehrt wird. Es ist daher Aufgabe der Verwaltung, die Vereinbarkeit der Beförderungsentgelte mit den Gemeinwohl- und den Verkehrsinteressen sicherzustellen. Hierbei hat sie den Rechtsanspruch des Taxengewerbes auf einen wirtschaftlichen Tarif zu berücksichtigen.

Ob ein Taxitarif wirtschaftlich, d. h. zumindest kostendeckend ist, beurteilt sich nach der Kosten- und Ertragslage im örtlichen Taxengewerbe und ist auf der Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung festzustellen.

Die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG hat ihren Antrag auf Erhöhung der Beförderungsentgelte im Taxenverkehr mit der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungs- sowie der spezifischen Betriebskosten begründet. Angaben zur Ertragssituation waren dem Antrag nicht zu entnehmen.

Da die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Entgelterhöhung nicht belegt wurde und mit einer weiteren Erhöhung des Taxitarifs zudem wichtige Gemeinwohl- und Verkehrsinteressen beeinträchtigt würden, ist die beantragte Tariferhöhung abzulehnen.





Dr. Wolfgang Schuster