Beantwortung zur Anfrage
125/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/06/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4612-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Nopper Klaus (CDU), Pfau Ursula (CDU), Ripsam Iris (CDU)
Datum
    04/14/2005
Betreff
    Mehr und bessere Spielplätze durch Einbeziehung von Wohnungsbaugesellschaften und Bauträger
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Erfahrungen zeigen, dass die örtliche Wohnungswirtschaft mit ihren diversen Bauträgergesellschaften in der Regel nur den Mindeststandard an gesetzlich vorgeschriebenen Spielflächen gemäß Landesbauordnung bauen. Die LBO-Spielplätze werden in erster Linie für die Bewohner des Hauses gebaut, obwohl eine gemeinschaftliche Nutzung mit anderen Kindern der Umgebung nicht ausgeschlossen ist. Die Gesellschaften werden keine großzügigen Ausstattungen ihrer LBO-Spielplätze vorsehen, da sie den Ausstattungsgrad wegen der laufenden Unterhaltungskosten, auch wegen Vandalismus und sonstiger Begleiterscheinungen (Lärm, Verschmutzung etc.), sehr gering halten. Genauere Standards sind nicht definiert und lassen sich nur schwer durchsetzen und überwachen, ebenfalls die längerfristige Aufrechterhaltung eines einmal geschaffenen Standards.

Für eine stärkere Zusammenarbeit bei der Finanzierung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen, bei Anrechnung und Einbeziehung der nach LBO notwendigen Flächen, konnte noch kein umsetzbares Verfahren entwickelt werden, da die Mitwirkung seitens der Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften freiwillig ist und aus Kostengründen nicht erfolgt. Erfolgreiche Zusammenarbeit und gemeinsame Finanzierungen gibt es in Entwicklungsgebieten (z. B. Burgholzhof, Bauernwaldstraße in Botnang, Bahnhof Möhringen), in denen die Bauträger die Spielplätze finanzieren bzw. mitfinanzieren und das Garten- und Friedhofsamt baut und unterhält. Die Finanzierung der Spielflächen wird in diesen Fällen in den städtebaulichen Verträgen geregelt. Das Garten- und Friedhofsamt übernimmt die Flächen dann in Verwaltung und Pflege. Eine längerfristige Kostenbeteilung der Bauträger für Umbau, Sanierung und Unterhaltung von Spielflächen ist bisher nicht durchsetzbar.



Für eine Überwachung der vertrags- und ordnungsgemäßen Unterhaltung der auf privatem Grund gebauten LBO-Spielfächen fehlen dem Garten- und Friedhofsamt sowohl die personellen Kapazitäten als auch die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten.

In Kürze wird das Thema der stärkeren Einbeziehung und Beteiligung von Bauträger- und Wohnungsbaugesellschaften an den Bau und die Unterhaltung von Spielflächen mittels einer Vorlage (GRDrs. 1103/2004) im Ausschuss für Umwelt und Technik behandelt.











Dr. Wolfgang Schuster