Beantwortung zur Anfrage
220/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/31/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/07/2005
Betreff
    Parkgebühren in der Stadt
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.

In der Innenstadt befinden sich ca. 40 öffentlich zugängliche Parkhäuser bzw. Parkplätze mit insgesamt ca. 13.000 Stellplätzen für Kurzparker.

Durch die Stadtverwaltung sind mittels Parkgebühren ca. 1.500 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sowie über Parkentgelte in öffentlichen Parkierungsbauten und auf Parkplätzen ca. 1.710 Stellplätze direkt beeinflussbar. Darüber hinaus gibt es eine sehr große Anzahl von privat betriebenen Parkierungsanlagen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

Zu 2.

Die vom Amt für Umweltschutz erstellte Vorlage "Luftreinhalte-/Aktionsplan Stuttgart" (GRDrs 539/2005) beinhaltet, dass etwa 80 % der Stickstoffbelastung aus dem Straßenverkehr stammen und auch der Feinstaub zu einem erheblichen Anteil vom Straßenverkehr verursacht wird.

Genaue Prozentzahlen über den Anteil der Feinstaubproduktion, der durch den Parkverkehr und Parksuchverkehr in der Innenstadt verursacht wird, können nicht genannt werden.





Dr. Wolfgang Schuster