Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
185/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/28/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8155-04.08



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Küstler Ulrike (DIE LINKE.) , DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    04/23/2009
Betreff
    Wasserversorgung und Wasserentnahmerecht in die Hände der Stadt
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu A) Anfrage

Zu 1:
Auf die Beantwortung des Antrags 143/2009 wird verwiesen.


Zu 2:
Unter 1.b) des Entwurfs des Grundsatzvereinbarung ist geregelt, dass die geplante SWV mit allen Rechten und Pflichten zu 100 % in die Mitgliedschaften bei den Wasser-Zweckverbänden eintritt. Damit sind die Mitgliedschaften von Beginn an vollständig im Eigentum der SWV. An der SWV sind die REG und die SVV bzw. LHS zu je 50 % beteiligt. Wird das unter 1.c) genannte Erwerbsrecht ausgeübt, werden die Geschäftsanteile der REG an der SWV auf die SVV bzw. LHS zu übertragen.

Klarzustellen ist, dass die Wasserentnahmerechte bzw. wasserrechtlichen Genehmigungen originär bei den Wasser- Zweckverbänden liegen und nicht bei den einzelnen Mitgliedern der Zweckverbände. Die Mitglieder wiederum haben aus der Mitgliedschaft das Recht bzw. die Pflicht, Wasser von den Zweckverbänden zu beziehen (Wasserbezugsrechte). Auf die ausführliche Stellungnahme zum Antrag 107/2004 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird in diesem Zusammenhang verwiesen.



Zu 3:
Wie in der GRDrs. 185/2009 ausgeführt, soll die SWV ein wirtschaftliches Unternehmen sein, das dem SVV -Gesellschaftszweck entspricht. Die endgültige Rechtsform und die Anzahl der Beschäftigten stehen noch nicht fest.

Es versteht sich jedoch von selbst, dass die Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Stuttgarter PCG eingehalten werden. Unabhängig von der Rechtsform wird die Einflussmöglichkeit des Gemeinderats durch die Einrichtung eines Aufsichtsrats sichergestellt. Der Gesellschaftsvertrag der SWV sowie die übrigen zu schließenden Verträge werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.


Zu B) Antrag

Zu 1 und 2:
Die vorgeschlagenen Lösungen setzen zunächst die Verhandlungsbereitschaft der REG voraus. Der Erwerb der Wasserbezugsrechte und die Übernahme der Mitgliedschaften in den Wasser-Zweckverbänden unterliegen zudem der Zustimmung der Verbandsversammlungen der Zweckverbände.

Wie bereits in der Stellungnahme zum Antrag 172/2009 der SPD-Fraktion erläutert, steht die Verwaltung mit der EnBW und den Zweckverbänden in Verhandlungen.

Zu 3:
Wie anlässlich der Behandlung der GRDrs 185/2009 im Verwaltungsausschuss am 01.04.2009 ausführlich dargelegt, sollten sich die Überlegungen momentan auf die Neuordnung der Wasserversorgung fokussieren.






Dr. Wolfgang Schuster