Beantwortung zur Anfrage
102/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/17/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: 0614-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    03/18/2002
Betreff
    Statistische Ermittlung der Einwohnerzahl in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Wodurch unterscheiden sich Erhebungen des Landes von denen der Stadt Stuttgart und wie sind diese Unterschiede begründet?

Die amtliche, überregional verbindliche und für den Finanzausgleich wirksame Einwohnerzahl wird vom Statistischen Landesamt festgestellt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet u.a. das 'Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegungen und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes'. Die amtliche Bevölkerungsfortschreibung ermittelt die Einwohnerzahlen auf dem Ergebnis der Volkszählung 1987 und den laufenden Änderungsmeldungen der Einwohnermeldeämter und der Standesämter. Fortgeschrieben werden Meldungen die die 'Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung' betreffen. Die vom Statistischen Landesamt monatlich veröffentlichten Zahlen hat als kleinste räumliche Ebene die Gemeinde.

Die kommunale Einwohnerzahl wird für gemeindeinterne Zwecke benötigt und vom Statistischen Amt der Landeshauptstadt Stuttgart direkt und ausschließlich aus dem kommunalen Einwohnermelderegister gewonnen. Der Datenbestand enthält alle in der Gemeinde gemeldeten Personen - unabhängig vom melderechtlichen Wohnungsstatus. Seit dem 1. Januar 2001 gehen in die vom Statistische Amt veröffentlichten Auswertungen alle mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldeten Personen ein.

Standardmäßig werden zum 30.06. und zum 31.12. Registerabzüge erstellt und nach den in der kommunalen Statistiksatzung festgelegten Merkmalen statistisch ausgewertet. Kleinste räumliche Ebene ist die Adresse, aus der dann planungsrelevante Gebiete zusammengestellt werden können. Standardauswertungen erfolgen auf der Ebene Stadtteile oder Stadtbezirke. Für monatliche Kurzinformationen werden zusätzlich die Einwohner mit den Merkmalen Geschlecht und Staatsangehörigkeit auf Stadtteilebene fortgeschrieben. Diese Fortschreibung basiert auf der Zahl der im Melderegister gespeicherten Personen.

Die amtlichen Einwohnerzahlen weichen in allen Gemeinden von den kommunalen Einwohnerzahlen ab. Die Gründe für die Unterschiede sind vielschichtig. Es handelt sich um

zwei von unabhängig arbeitenden Stellen mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen erstellte Statistiken. Basiszahl der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung ist das von Zählern vor Ort ermittelte Ergebnis der Volkszählung 1987. Basis der kommunalen Auswertungen ist der jeweils aktuelle Stand des für Verwaltungszwecke geführten Einwohnermelderegisters, dessen Personenbestand sich durch An- und Abmeldungen ständig verändert. Zuletzt wurde dieser im Rahmen der Volkszählung 1970 abgeglichen und berichtigt (Registerinventur).


Warum gab es bei Erhebungen des Stuttgarter Statistischen Amtes innerhalb kurzer Zeit erhebliche Veränderungen?

Das Einwohnermelderegister enthält alle in der Gemeinde gemeldeten Personen - unabhängig vom melderechtlichen Wohnungsstatus. Ausgewertet werden je nach planerischer Fragestellung

1. Im Melderegister gespeicherte Personen mit allen ihren Anmeldungen / Wohnungen (Wohnungsfallauszählung).

2. Alle im Melderegister gespeicherten Personen.
3. Im Melderegister mit Hauptwohnung bzw. alleiniger Wohnung gespeicherten Personen.

Jeder dieser Personenkreise kann seit über 30 Jahren aus dem Melderegister ausgewertet werden und steht im Statistischen Amt als Zeitreihe zur Verfügung. Veränderungen ergeben sich allein durch Zuzüge, Wegzüge, Geburten oder Sterbefälle, die zu Registerveränderungen führen.

Ein Änderung hat es im vergangenen Jahr bei der Praxis der Veröffentlichung durch das Statistische Amt gegeben. Bis zum 31. Dezember 2000 wurden die unter 3.) genannten Zahlen veröffentlicht , seit dem 1. Januar 2001 die unter 2.) genannten. Über die geänderte Veröffentlichungspraxis wurde in der Monatsschrift Statistik und Informationsmanagement Heft 3/2001 (Einwohnerbegriffe und kommunale Einwohnerzahl) berichtet. Die standardmäßig veröffentlichte Einwohnerzahl hat sich dadurch um ca. 35 000 Personen erhöht.

Hauptgrund für die Änderung der Veröffentlichungspraxis durch das Statistische Amt war es, die Zielgröße der kommunalen Daseinsvorsorge, nämlich alle in Stuttgart lebenden Personen - also auch der mit Nebenwohnung gemeldeten - darzustellen.


Wie ist die Frage der Zweitwohnsitze a) mit Hauptwohnsitz innerhalb Stuttgarts und b) mit Hauptwohnsitz außerhalb Stuttgarts statistisch geregelt?

In der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes werden Personen mit Hauptwohnung bzw. alleiniger Wohnung als Einwohner einer Gemeinde ausgewiesen.

Die Kommunalstatistik Stuttgart veröffentlicht als Einwohnerzahl Stuttgarts seit 2001 alle im kommunalen Einwohnermelderegister gespeicherten Personen. Aktuell (31.12.2001) sind dies
501604 Personen, die ausschließlich in Stuttgart gemeldet sind, 52513 Personen, die mehrere Wohnungen haben und die Stuttgarter Wohnung den Status Hauptwohnung hat sowie 35810 Personen, die mehrere Wohnungen und die Stuttgarter Wohnung den Status Nebenwohnung hat. Ist eine Person in mehreren Wohnungen in Stuttgart gemeldet, wird sie in der vom Statistischen Amt veröffentlichten Einwohnerzahl (Personenauszählung) nur einmal berücksichtigt.




Welchen statistischen Einwohnercharakter haben Personen mit doppeltem bzw. wechselndem Wohnsitz wie z.B. Studenten, Wochenendpendler, Asylbewerber und Flüchtlinge?

Der angesprochene Personenkreis ist in der kommunalen Einwohnerzahl enthalten, wenn er sich angemeldet hat, da alle im Einwohnermelderegister gespeicherten Personen statistisch nachgewiesen werden. Nach § 11 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) unterliegen alle (auch die genannten) Personen der Meldepflicht, wenn sie in der Gemeinde eine Wohnung beziehen. Personen, die in Stuttgart wohnen, aber nicht angemeldet sind, können nicht nachgewiesen werden.

In der amtlichen Einwohnerzahl ist der Personenkreis enthalten, der sich in der Gemeinde mit Hauptwohnung angemeldet hat. Personen mit mehreren Wohnungen haben ihre Hauptwohnung in der Gemeinde, in der sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehung befindet. Dies ist in § 12 MRRG geregelt.


Wie verfahren andere Statistischen Ämter der Gemeinden in dieser Sache?

Es gibt keine gesetzliche Regelung die bestimmt, welchen Einwohnerbegriff ein kommunalstatistisches Amt seinen statistischen Auswertungen zugrunde zu legen hat. Diese Zahl findet stadtintern Verwendung und hat keinen amtlich-verbindlichen Charakter. Für überregionale Vergleiche werden deshalb die von den Statistischen Landesämtern amtlich festgestellten Einwohnerzahlen verwendet, die auch Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich sind. In zahlreichen Großstädten werden für die Infrastrukturplanung wie in Stuttgart die in der Gemeinde gemeldeten Personen zugrunde gelegt.






Dr. Wolfgang Schuster