2. Alle im Melderegister gespeicherten Personen. 3. Im Melderegister mit Hauptwohnung bzw. alleiniger Wohnung gespeicherten Personen. Jeder dieser Personenkreise kann seit über 30 Jahren aus dem Melderegister ausgewertet werden und steht im Statistischen Amt als Zeitreihe zur Verfügung. Veränderungen ergeben sich allein durch Zuzüge, Wegzüge, Geburten oder Sterbefälle, die zu Registerveränderungen führen. Ein Änderung hat es im vergangenen Jahr bei der Praxis der Veröffentlichung durch das Statistische Amt gegeben. Bis zum 31. Dezember 2000 wurden die unter 3.) genannten Zahlen veröffentlicht , seit dem 1. Januar 2001 die unter 2.) genannten. Über die geänderte Veröffentlichungspraxis wurde in der Monatsschrift Statistik und Informationsmanagement Heft 3/2001 (Einwohnerbegriffe und kommunale Einwohnerzahl) berichtet. Die standardmäßig veröffentlichte Einwohnerzahl hat sich dadurch um ca. 35 000 Personen erhöht. Hauptgrund für die Änderung der Veröffentlichungspraxis durch das Statistische Amt war es, die Zielgröße der kommunalen Daseinsvorsorge, nämlich alle in Stuttgart lebenden Personen - also auch der mit Nebenwohnung gemeldeten - darzustellen. Wie ist die Frage der Zweitwohnsitze a) mit Hauptwohnsitz innerhalb Stuttgarts und b) mit Hauptwohnsitz außerhalb Stuttgarts statistisch geregelt? In der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes werden Personen mit Hauptwohnung bzw. alleiniger Wohnung als Einwohner einer Gemeinde ausgewiesen. Die Kommunalstatistik Stuttgart veröffentlicht als Einwohnerzahl Stuttgarts seit 2001 alle im kommunalen Einwohnermelderegister gespeicherten Personen. Aktuell (31.12.2001) sind dies 501604 Personen, die ausschließlich in Stuttgart gemeldet sind, 52513 Personen, die mehrere Wohnungen haben und die Stuttgarter Wohnung den Status Hauptwohnung hat sowie 35810 Personen, die mehrere Wohnungen und die Stuttgarter Wohnung den Status Nebenwohnung hat. Ist eine Person in mehreren Wohnungen in Stuttgart gemeldet, wird sie in der vom Statistischen Amt veröffentlichten Einwohnerzahl (Personenauszählung) nur einmal berücksichtigt. Welchen statistischen Einwohnercharakter haben Personen mit doppeltem bzw. wechselndem Wohnsitz wie z.B. Studenten, Wochenendpendler, Asylbewerber und Flüchtlinge? Der angesprochene Personenkreis ist in der kommunalen Einwohnerzahl enthalten, wenn er sich angemeldet hat, da alle im Einwohnermelderegister gespeicherten Personen statistisch nachgewiesen werden. Nach § 11 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) unterliegen alle (auch die genannten) Personen der Meldepflicht, wenn sie in der Gemeinde eine Wohnung beziehen. Personen, die in Stuttgart wohnen, aber nicht angemeldet sind, können nicht nachgewiesen werden. In der amtlichen Einwohnerzahl ist der Personenkreis enthalten, der sich in der Gemeinde mit Hauptwohnung angemeldet hat. Personen mit mehreren Wohnungen haben ihre Hauptwohnung in der Gemeinde, in der sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehung befindet. Dies ist in § 12 MRRG geregelt. Wie verfahren andere Statistischen Ämter der Gemeinden in dieser Sache? Es gibt keine gesetzliche Regelung die bestimmt, welchen Einwohnerbegriff ein kommunalstatistisches Amt seinen statistischen Auswertungen zugrunde zu legen hat. Diese Zahl findet stadtintern Verwendung und hat keinen amtlich-verbindlichen Charakter. Für überregionale Vergleiche werden deshalb die von den Statistischen Landesämtern amtlich festgestellten Einwohnerzahlen verwendet, die auch Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich sind. In zahlreichen Großstädten werden für die Infrastrukturplanung wie in Stuttgart die in der Gemeinde gemeldeten Personen zugrunde gelegt. Dr. Wolfgang Schuster