Beantwortung zur Anfrage

325/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/11/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1224-06



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    09/11/2002
Betreff
    Ausländische Sportvereine widersprechen "Bündnis für Integration"
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.:

Bürgerinnen und Bürger nichtdeutscher Staatsangehörigkeit dürfen nach dem deutschen Vereinsrecht eigene Vereine gründen, auch Sportvereine. Die sogenannten "ausländischen Sportvereine" gelten somit in Stuttgart als "Stuttgarter Sportvereine" - auch wenn sie ausländische Namen tragen. Es handelt sich hier überwiegend um Fußballvereine, die nach den Vorgaben des deutschen Fußballverbandes am Spielbetrieb teilnehmen dürfen (Bezirksliga, Kreisliga usw.).

Ich halte weitere Neugründungen von Sportvereinen nichtdeutscher Landsmannschaften nicht für integrationsfördernd. Die bestehenden deutschen Sportvereine in den Stadtteilen bieten eine breite Sportförderung für alle Bevölkerungsgruppen an. Diese Angebote werden bereits heute auch in großer Zahl von der nichtdeutschen Bevölkerung genutzt.

Zu 2.:

Für Zuschussbewilligungen gelten grundsätzlich die Allgemeinen Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen der Landeshauptstadt Stuttgart an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen zur Erfüllung bestimmter Zwecke.

Die wesentlichen besonderen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der finanziellen Sportförderung (B. 1 der Sportförderrichtlinien) sind:

Eine Unterscheidung zwischen "deutschen" und "ausländischen" Turn- und Sportvereinen findet nicht statt, insofern kann auch keine Quantifizierung der tatsächlich geleisteten Förderung erfolgen.

Zu 3.:

Die Landeshauptstadt Stuttgart bemüht sich gemeinsam mit dem Sportkreis Stuttgart darum, die Integration der Nichtdeutschen im Bereich des Vereinssports zu verbessern. Es wurde angeregt, dass die bereits bestehenden Fußballvereine nichtdeutscher Landsmannschaften zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit den traditionellen Sportvereinen in den Stadtteilen bewegt werden – bis hin zum Zusammenschluss mit den Ortsvereinen. Dadurch können die bisherigen Mitglieder der nichtdeutschen Vereine eine feste Spielstätte und ein breiteres Sportangebot in den Ortsvereinen bekommen – und umgekehrt die traditionellen Sportvereine in den Stadtteilen neue aktive Vereinsmitglieder. Bei geplanten Neugründungen von sogenannten "ausländischen Sportvereinen" sollen diese Vorteile der Anbindung an die bestehenden Sportvereine noch stärker betont werden.

Zu 4.:

Welche Vereine als gemeinnützig anerkannt werden, entscheidet das zuständige Finanzamt. Dies gilt auch für sogenannte "ausländische Sportvereine".






Dr. Wolfgang Schuster