Stellungnahme zum Antrag
249/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/04/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6200-20.04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Baumstark Robert (SPD)
Datum
    08/04/2004
Betreff
    Leobener Straße in Feuerbach - Zweirichtungsverkehr prüfen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Überlegung, in der Leobener Straße in Feuerbach im Abschnitt zwischen der Stuttgarter Straße und der Oswald-Hesse-Straße einen Zweirichtungsverkehr einzurichten, wurde inzwischen von der Stadtverwaltung überprüft.

Ergebnis ist, dass die Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der Leobener Straße grundsätzlich möglich ist. Die Randbedingungen sind nachfolgend aufgeführt und in der weiteren Diskussion abzuwägen.

Vorteil der Einführung des Zweirichtungsverkehrs in der Leobener Straße wäre eine deutlich bessere Anbindung des Roser-Areals und eine optimierte Erschließungswirkung für den gesamten Bereich östlich der Leobener Straße. Der Beschluss des Bezirksbeirats Feuerbach, die Einbahnregelung in der Eisenstädter Straße zu drehen, müsste nicht umgesetzt werden. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass sich durch Einführung der Regelung die Situation an der Kreuzung Gernotstraße/Oswald-Hesse-Straße/Artusweg zumindest geringfügig verbessern würde. Die Einführung des Zweirichtungsverkehrs in der Leobener Straße wäre somit aus verkehrsstrukturellen Gründen die geeignete Lösung, um die Verkehrsabwicklung in Feuerbach zu verbessern.

Diesen Vorteilen stehen einige Nachteile gegenüber:

Die Verkehrsmenge in der Leobener Straße würde sich gegenüber heute ungefähr verdoppeln. Die Leobener Straße bietet für eine erweiterte Erschließungsfunktion aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht unbedingt die optimalen Voraussetzungen für einen Zweirichtungsverkehr. Im Grundsatz ist die Verkehrsabwicklung jedoch möglich, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Leobener Straße Bestandteil der Tempo-30-Zone ist und eine völlig behinderungsfreier Verkehrsfluss entsprechend der Charakteristik einer Tempo-30-Zonen-Straße ohnehin nicht erwünscht ist. Um die Erforderlichen Staulängen und Möglichkeiten für den Begegnungsverkehr zu schaffen, müssten insgesamt 10 Parkplätze entfallen. Eine bauliche Veränderung der Anschlussbereiche in der Oswald-Hesse-Straße und der Stuttgarter Straße ist nicht erforderlich, jedoch eine Änderung der dortigen Lichtsignalanlagen.

Die Gesamtkosten für die Veränderungen, die sich aus einem Zweirichtungsverkehr ergeben würden, belaufen sich auf rd. 50.000 €. Haushaltsmittel stehen für diese Maßnahme nicht bereit.

Analog zur Beschlusslage bezüglich der Eisenstädter Straße in Feuerbach, die einen Verkehrsversuch vorsieht, ist ein solcher Verkehrsversuch auch für die Leobener Straße denkbar. Allerdings müssten dafür die oben angeführten Kosten auch schon für die Versuchsphase investiert werden.

Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass der beabsichtigte Verkehrsversuch in der Eisenstädter Straße nicht durchgeführt werden sollte, bevor die grundsätzliche Frage geklärt ist, welcher Änderung der Verkehrsstruktur in Feuerbach der Vorzug gegeben wird.








Dr. Wolfgang Schuster