Stellungnahme zum Antrag

187/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/19/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6122-2025



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Prof. Dr. Loos Dorit (CDU), Dr. Eisenmann Susanne (CDU)
Datum
    07/17/2003
Betreff
    Sanierung des Kelterbergs
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die Künstler in den Ateliers am Kelterberg zahlen seit jeher lediglich die Mietnebenkosten für ihre Räumlichkeiten. Den Künstlern ist seit Abschluss des Mietvertrages bekannt, dass sie von einer Sonderregelung der Stadt profitieren, die zeitlich befristet wurde. Als der Mietvertrag im September 2000 abgeschlossen wurde, wurde den Künstlern des Vereins deutlich gemacht, dass nach Abschluss der Sanierung für die Räume die für städtische Ateliers übliche Miete zu bezahlen ist. Im Mietvertrag heisst es dazu: " Sollte das Mietverhältnis nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen fortgesetzt werden, muss für die Mietsache ein nach den verwaltungsinternen Grundsätzen für Ateliernutzungen in Stuttgart anzusetzender Mietwert festgelegt werden" (§ 18 a).)

Bei dem Schreiben, das das Amt für Liegenschaften und Wohnen den Künstlern jetzt zugeschickt hat, handelt es sich nicht um einen neuen Mietvertrag, sondern lediglich um ein Informationsschreiben. Es wird erläutert, wie die Miete nach der Sanierung berechnet werden wird. Die zukünftige Miete wurde in Absprache mit dem Kulturamt unter Anwendung der neuen Atelierrichtlinien nach dem Mittelwert des Mietspiegels taxiert. Der Gemeinderat hat die Atelierrichtlinien (GRDrs. 612/2002) im September 2002 verabschiedet.

Prinzipiell wäre es als Beitrag zur Kunstförderung denkbar, den Künstlern im Vaihinger Kelterberg die Miete zu erlassen. Jedoch widerspräche dies den vom Gemeinderat verabschiedeten Richtlinien zur Atelierförderung, die ausdrücklich eine Miete für städtische Atelierräume vorsehen. Es wäre überdies eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Künstlern, die die insgesamt 78 städtischen Ateliers bewohnen und dafür ordnungsgemäß eine Miete entrichten.

Dr. Wolfgang Schuster