Stellungnahme zum Antrag
196/2002
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
06/18/2002
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 9011-05
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
06/06/2002
Betreff
Doppelthaushalt 2002/2003 bereits nach 5 Monaten in Schwierigkeiten - Nachtragshaushalt nach § 82 GemO unumgänglich
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Anlagen:
Text des Antrags
Aufgrund der sich aus der Veräußerung der Aktien der TWS-GmbH ergebenden Änderungen ist ohnehin die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans 2002/2003 erforderlich, in dem auch die Verschlechterungen bei den Steuereinnahmen berücksichtigt werden.
Die Einbringung und Behandlung des Nachtragshaushaltsplans ist Mitte Juli 2002 vorgesehen.
Dr. Wolfgang Schuster