Stellungnahme zum Antrag
196/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/18/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9011-05



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    06/06/2002
Betreff
    Doppelthaushalt 2002/2003 bereits nach 5 Monaten in Schwierigkeiten - Nachtragshaushalt nach § 82 GemO unumgänglich
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Anlagen:
Text des Antrags


Aufgrund der sich aus der Veräußerung der Aktien der TWS-GmbH ergebenden Änderungen ist ohnehin die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans 2002/2003 erforderlich, in dem auch die Verschlechterungen bei den Steuereinnahmen berücksichtigt werden.

Die Einbringung und Behandlung des Nachtragshaushaltsplans ist Mitte Juli 2002 vorgesehen.





Dr. Wolfgang Schuster