Stellungnahme zum Antrag
326/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/18/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0332-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    09/11/2002
Betreff
    Einwohnerprognose für Stuttgart - Stadt muß reagieren und Seniorenpolitik aufwerten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.
Mit dem Sozialausschuss verfügt die Landeshauptstadt Stuttgart bereits über ein politisches Gremium, in dem alle Fragen der Seniorenpolitik beraten werden können. Die Mitglieder des Ausschusses zeichnen sich durch Fachkompetenz zu Altersfragen aus. Die Diskussionen finden auf sehr hohem fachlichen Niveau statt. Das gegenwärtige System der Behandlung von Fragen der Seniorenpolitik in Stuttgart ist ausreichend, hat sich bewährt und ist zukunftsfähig. Es gibt keine Gründe, dem Sozialausschuss die Kompetenz zur Beratung von Seniorenfragen zu nehmen und auf einen anderen, neu zu schaffenden Ausschuss zu übertragen.

Zu 2.
In der gegenwärtigen Organisationsstruktur des Sozialausschusses ist die Beteiligung sachkundiger Einwohner bereits grundsätzlich möglich. Dies geschieht regelmäßig durch die Teilnahme des Stadtseniorenrates der Landeshauptstadt Stuttgart. Dieser wird schon seit Jahren regelmäßig zu den Sitzungen des Sozialausschusses eingeladen und zu bedeutsamen Sachfragen gehört. Im Übrigen kann auf die Beantwortung des Antrages 515/2000 der Gemeinderatsfraktion DIE REPUBLIKANER - Mehr Einfluß für die Stuttgarter Senioren - besonders auf Punkt 2 hingewiesen werden, die im wesentlichen auch heute noch gilt. Als Beleg für die sinnvolle und wirkungsvolle Struktur, in der Sozialausschuss und Stadtseniorenrat ihre sozialpolitischen Aktivitäten für die älteren Menschen in Stuttgart gestalten und abstimmen, kann die Einrichtung der Stuttgarter "Beschwerde- und Beratungsstelle für Probleme der Altenpflege" in Trägerschaft des Stadtseniorenrates gelten, die am 01. Juli 2002 ihre Arbeit aufnahm.


Zu 3.
Das Referat Allgemeine Verwaltung weist darauf hin, dass zum 1. Januar 1998 und nach der letzten Gemeinderatswahl am 24. Oktober 1999 im Zusammenhang mit der Klausurtagung des Gemeinderates in Wart bereits eine Anzahl von Ausschüssen und Beiräten nicht wiederbesetzt bzw. aufgelöst wurden. Dabei wurden Aufgaben auf weiterhin bestehende Ausschüsse und Beiräte übertragen. Insofern haben viele Gremien eine Aufwertung ihrer Bedeutung erfahren.





Dr. Wolfgang Schuster