Stellungnahme zum Antrag
559/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/23/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 37 60



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/25/2000
Betreff
    Denkmalschutz
    Ausweitung der Gesamtanlage Altstadt Bad Cannstatt auf das Kursaalgebiet
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Ein Gesamtanlagenschutz – zusätzlich zu der denkmalgeschützten Gesamtanlage Marktstraße und den ebenfalls denkmalgeschützten Kursaalanlagen einschließlich Kurpark – besteht schon seit 1986, wie aus der Gemeinderatsdrucksache Nr. 351/1986 ersichtlich ist.

In den festgelegten Bereichen Cannstatt 1 bis 7 ist entsprechend dem § 172 Absatz 3 Baugesetzbuch (Erhaltungssatzung Ortsbild) jede wesentliche Veränderung am Gebäudeäußeren genehmigungspflichtig, d. h. dass auch solche Arbeiten dem Stadtplanungsamt zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, die sonst baurechtlich genehmigungsfrei sind.

Es erscheint deshalb angemessener, dieses bestehende Instrumentarium weiter konsequent anzuwenden, als für Teilbereiche eine zusätzliche Denkmalschutzsatzung auszuweisen.







Dr. Wolfgang Schuster