Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 3814
GRDrs 921/2010
Stuttgart,
01/24/2011



Förderung des 35. Deutschen Evangelischen Kirchentags 2015 in Stuttgart vom 3. bis 7. Juni 2015



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.01.2011
23.02.2011
24.02.2011



Beschlußantrag:

1. Dem Deutschen Evangelischen Kirchentag e.V. wird für die Durchführung des 35. Deutschen Evangelischen Kirchentags (35. DEKT) vom 3. bis 7. Juni 2015
2. Darüber hinaus werden dem Deutschen Evangelischen Kirchentag e.V. Sachleistungen und Gebührenbefreiungen gemäß Anlage 4 in Höhe von maximal 711.000 EUR gewährt.

3. Für den Zuschuss gelten die allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt. Die endgültige Höhe der Sachleistungen und Befreiungen nach Ziffer 2 wird anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen nach Abschluss des Kirchentags festgesetzt und intern verrechnet.

4. Der Deutsche Evangelische Kirchentag e.V. schöpft alle Einnahmemöglichkeiten aus und beschränkt die Ausgaben auf das unbedingt Notwendige. Die Stadt behält sich das Recht vor, unangemessene Ausgaben und vorab nicht vereinbarte Leistungen bei der endgültigen Festsetzung des Zuschusses gemäß Ziffer 2 außer acht zu lassen.

5. Der Deutsche Evangelische Kirchentag e.V. verpflichtet sich, die zur Deckung seiner Ausgaben nicht benötigten Zuschussmittel nach Ziffer 1 anteilsmäßig an die Stadt zurückzuzahlen.

6. Die Aufwendungen von insgesamt max. 3.211.000 EUR werden im Teilhaushalt des Amts für öffentliche Ordnung (sonstige Kulturpflege) finanziert. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind voraussichtlich bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015 einzuplanen. Die Mittelbewirtschaftungsbefugnis wird auf das Amt für öffentliche Ordnung übertragen.

7. Von den zusätzlichen Aufgaben für den Kirchentag wird hinsichtlich eines Stellenbedarfs Kenntnis genommen. Genaue Angaben über Umfang und Dauer dieses Stellenbedarfs sind erst im Laufe des weiteren Planungsfortschritts möglich. Über Stellenschaffungen sowie Laufzeit und Wertigkeit wird zum Stellenplanverfahren 2012/2013 entschieden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Der Deutsche Evangelische Kirchentag findet alle zwei Jahre in einer deutschen Großstadt statt. In der Vergangenheit haben sich Kirchentage zu Veranstaltungen mit integrativer Kraft entwickelt, die junge und alte Menschen aus allen Lebensbereichen zusammenführen. Der DEKT ist damit das größte gesellschaftspolitisch-kirchlich-kulturelle Forum in Europa und wird in hohem Maße ehrenamtlich getragen. So wirken etwa 35.000 der mindestens 100.000 erwarteten Dauerteilnehmer ehrenamtlich mit. Bei der Planung und Durchführung des Kirchentags spielt auch der Umwelt- und Klimaschutz eine wichtige Rolle.

Bereits 1952, 1969 und 1999 waren Kirchentage in Stuttgart. Baden-Württemberg gilt als sog. „Kirchentagshochburg“, ein erheblicher Anteil der Besucher der letzten Evangelischen Kirchentage kommt von hier. Für 2015 wird erwartet, dass die mehr als 2.500 Einzelveranstaltungen von weit mehr als 100.000 Teilnehmern täglich besucht werden.

Die Entscheidung, ob der Kirchentag 2015 in Stuttgart stattfinden kann, wird das Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentags auf der Basis einer gesicherten Finanzierung voraussichtlich im ersten Quartal 2011 treffen. Zur Deckung der Gesamtkosten von 18.330.000 EUR hat der Deutsche Evangelische Kirchentag e.V. bei der Stadt einen Zuschuss in Höhe von 2,5 Mio. EUR (Teilraten in 2014 und 2015) sowie Sachleistungen und Gebührenbefreiungen angefragt.

Der beantragte Zuschuss ist sowohl der Höhe nach als auch von der Bedeutung der Veranstaltung her angemessen: Bei Kirchentagen ist es üblich, dass die gastgebende Stadt ca. 14 % der Gesamtkosten übernimmt und den Kirchentag darüber hinaus durch Gebühren- und Mietbefreiungen, Sachleistungen, Bereitstellung städtischer Infrastruktur u.a. unterstützt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Kirchentage Ereignisse von herausragender Bedeutung sind.

Darüber hinaus werden seitens der Landeshauptstadt Stuttgart analog der Förderpraxis bei anderen Kirchentagen Sachleistungen für Beschilderungen und Abschrankungen gewährt und die Befreiung von Verwaltungsgebühren und Kostenersätzen (wie für Genehmigungen, Sondernutzungen, baurechtliche Abnahmen, Feuersicherheitswachen und die Lieferung von Plänen und Stadtkarten) zugesagt. Zudem wird für die Benutzung von Schulgebäuden und Turnhallen zur Unterbringung der Kirchentagsteilnehmer in Stuttgart keine Miete erhoben.

Für die Benutzung der Veranstaltungsstätten (z.B. Kultur- u. Kongresszentrum Liederhalle, Cannstatter Wasen, Mercedes-Benz-Arena, Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Porsche Arena) werden hingegen die üblichen Mieten (einschließlich Nebenkosten) festgesetzt. Ebenso sind die Unterbringungskosten für die Kirchentagsgeschäftsstelle, die Kosten für die Reinigung und die übrigen Nebenkosten der Schulgebäude und Turnhallen sowie für die Stadtreinigung (Straßenreinigung und Abfallbeseitigung außerhalb des üblichen Turnus) und die Kosten des ÖPNV (z.B. für ein Kombi-Ticket oder die Erhöhung der Verkehrskapazitäten des ÖPNV) vom Veranstalter aus dem Barmittelzuschuss zu bezahlen.

Die Durchführung des Kirchentags erfolgt für den Kulturetat budgetneutral. Aus dem Kulturetat werden über die genannten Leistungen der Landeshauptstadt Stuttgart hinaus keine weiteren Zuwendungen für kulturelle Veranstaltungen des DEKT gewährt.

Die gesamtstädtische Koordinierung und Kommunikation mit der Geschäftsstelle des Kirchentags ist dem Amt für öffentliche Ordnung übertragen. Für diese zeitlich befristete zusätzliche Aufgabe entsteht beim Amt für öffentliche Ordnung ein Stellenmehrbedarf. Über Stellenschaffungen sowie Umfang, Laufzeit und Wertigkeit wird im regulären Stellenplanverfahren für den Doppelhaushalt 2012/2013 entschieden.

Finanzielle Auswirkungen

Gewährung eines Barzuschusses in Höhe von 2,5 Mio. EUR sowie die Gewährung von Sachleistungen und Gebührenbefreiungen in Höhe von maximal 711.000 EUR. Die erforderlichen Finanzmittel können formal erst im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2014/2015 beschlossen werden. Ein weiterer finanzieller Aufwand kann durch Stellenschaffungen zur Deckung des beim Amt für öffentliche Ordnung entstehenden Stellenmehrbedarfs bereits zum Doppelhaushalt 2012/2013 entstehen.


Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat AK, Referat KBS, Referat StU, Referat T

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Kosten- u. Finanzierungsplan (Anlage 2)
Übersicht über die Struktur des 35. DEKT (Anlage 3)
Aufstellung über städt. Sachleistungen, Gebührenverzichte u.a. (Anlage 4)




Ausführliche Begründung:

1. Allgemeines zum Kirchentag

Der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) ist so alt wie die Bundesrepublik Deutschland. 1949 wurde er als eine Bewegung evangelischer Laien in Hannover gegründet.

Im Laufe der Jahre hat sich der Kirchentag zu einer Großveranstaltung entwickelt, die Menschen völlig losgelöst von Religionszugehörigkeit und gesellschaftlicher Stellung
aus den verschiedenen Lebensbereichen zusammenführt. Nicht zuletzt auf Grund dieses gesamtgesellschaftlichen Ansatzes sind von Deutschen Evangelischen Kirchentagen viele Initiativen und Anregungen ausgegangen, die das gesellschaftliche Zusammenleben in der Bundesrepublik mitgeprägt haben.

Grundsätzlich finden Deutsche Evangelische Kirchentage im Zweijahresrhythmus statt. Die Teilnehmer kommen aus allen Teilen Deutschlands und aus der ganzen Welt. Seit Anfang der achtziger Jahre sind der Einladung jeweils weit über 100.000 Menschen gefolgt. Die Besucher sind in der Mehrheit jünger als 30 Jahre, darunter sind besonders
viele Schüler und Studenten.

Zwischen Eröffnungsgottesdienst am Mittwoch und Schlussversammlung am Sonntag finden weit über 2.500 Einzelveranstaltungen statt. Etwa 35.000 Menschen sind aktiv an der Planung und Gestaltung dieser Einzelveranstaltungen und des ganzen Kirchentages beteiligt, zum überwiegenden Teil freiwillig und ehrenamtlich.

Rechtsträger des Deutschen Evangelischen Kirchentages und Ansprechpartner der Stadt ist der "Verein zur Förderung des Deutschen Evangelischen Kirchentages e.V.“ mit Sitz in Fulda. In Stuttgart richtet der Kirchentag zusätzlich zum ständigen Büro zeitlich befristet eine Geschäftsstelle ein, die für die organisatorisch-technische Vorbereitung, für die Durchführung und die Abwicklung des Kirchentages zuständig ist.

Das wichtigste Gremium des DEKT ist das Präsidium. Hier wird über die Losung, die wichtigsten großen Veranstaltungen, Foren, Vortragsreihen, Podien etc. entschieden. Eine Übersicht über die Struktur des 35. DEKT ist als Anlage 3 beigefügt.


2. Ablauf des Kirchentags in Stuttgart

Im Rahmen des Kirchentags werden ca. 2.500 Veranstaltungen stattfinden, die von Ausstellungen, Filmvorführungen, Gesprächskreisen und Podiumsdiskussionen bis hin zu Konzerten und anderen Open-Air-Veranstaltungen reichen. Daneben finden zahlreiche Gebetskreise und Gottesdienste in Kirchengemeinden statt. Insgesamt wird mit mehr als 100.000 Dauerteilnehmern und ca. 40.000 Tagesgästen zu rechnen sein.

Die Veranstaltungen dauern in der Regel von 9.30 Uhr morgens bis 22 Uhr abends. Davor und danach sind voraussichtlich nur kleinere Veranstaltungen in kirchlichen Räumen geplant.

Veranstaltungsschwerpunkte sind neben der Landesmesse der NeckarPark (Schleyer-Halle, Porsche Arena, Carl-Benz-Center) und das Kultur- u. Kongresszentrum Liederhalle sowie für Open-Air-Veranstaltungen der Schloßplatz und der Cannstatter Wasen (Eröffnungs- und Abschlussgottesdienst mit ca. 40.000 bis 60.000 Teilnehmern).

Wesentlicher Unterschied zum DEKT 1999 dürften die in ihrer Bedeutung größer gewordenen Großkonzerte sein sowie der vergleichbar größere Anteil an frei zugänglichen Open-Air-Veranstaltungen. Das hier gebotene Programm ist so gestaltet, dass ein breites Publikum angesprochen wird. Diese Veranstaltungen geben einen Einblick in das Kirchentagsprogramm und ermöglichen es großen Teilen der Bevölkerung den Kirchentag unmittelbar zu erleben und nicht „nur“ mit den vielleicht als unangenehm empfundenen Beeinträchtigungen des Verkehrs oder durch die Besuchermengen konfrontiert zu werden. Die Idee des Open-Air-Programms ist es den Kirchentag in die Stadt zu tragen.

Die Teilnehmer werden überwiegend in Gemeinschaftsquartieren (Schulen, Turnhallen) sowie teilweise in Hotels/Heimen und Privatquartieren untergebracht.

Aufgrund der Besucherstruktur und der Umweltpolitik des Kirchentags erfolgt der überwiegende Anteil der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das bedeutet, dass der Weg zu den Veranstaltungsorten beinahe vollständig mit dem ÖPNV zurückgelegt werden muss. Der DEKT bietet deshalb auch den integrierten Fahrschein für Bahn und Bus mit der Eintrittskarte an. Die logistischen Schwierigkeiten, die die Unterbringung und der tägliche Transport von weit über 100.000 Menschen und die in 2015 laufenden Baumaßnahmen von Stuttgart 21 mit sich bringen, werden in enger Abstimmung mit den Trägern des ÖPNV geklärt werden.


3. Finanzierung

3.1 Herkunft der Mittel
Der vom Deutschen Evangelischen Kirchentag e.V. vorgelegte Kosten- und Finanzierungsplan (siehe Anlage 2) weist ein Haushaltsvolumen von 18,33 Mio. EUR auf. 10,43 Mio. EUR - knapp 57 % dieser Kosten - will der Kirchentag aus eigenen Mitteln aufbringen.

Das Land wird den Deutschen Evangelischen Kirchentag mit einem Zuschuss von 5 Mio. EUR unterstützen. Wie beim 33. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dresden 2011 bzw. beim 2. ökumenischen Kirchentag in München 2010 sollen die Zuschüsse von Stadt und Land in einen einheitlichen Zuwendungsbescheid zusammengefasst werden. Diese Bündelung war 1999 noch nicht praktiziert worden. Sie hat sich aber, auch mit Blick auf die regelmäßiger stattfindenden Prüfungen durch Landesrechnungshöfe, in der jüngeren Vergangenheit bewährt.

3.2 Umfang des städtischen Zuschusses

3.2.1 Barzuschuss
Mit Schreiben vom 13. Juli 2010 wurde ein Zuschuss in Höhe von 2,5 Mio. EUR beantragt. Weiterhin wurde um Gebührenbefreiung, Mietvergünstigungen und sonstige Sachleistungen gebeten, entsprechend dem Verfahren in anderen Städten. Mit dem Kirchentag wurde geregelt, dass als Sachleistungen nur Leistungen oder Miet- und Gebührenbefreiungen der eigentlichen Kernverwaltung in Frage kommen, nicht aber Leistungen, die von kostenrechnenden Einrichtungen, Eigenbetrieben und Eigengesellschaften erbracht werden.

Der beantragte Barzuschuss in Höhe von 2,5 Mio. EUR entspricht 13,6 % des Haushaltsvolumens des Kirchentags.

3.2.2 Gebührenverzicht und Sachleistungen
Seitens der Landeshauptstadt Stuttgart werden neben dem Barzuschuss analog der Förderpraxis bei anderen Kirchentagen Sachleistungen für Beschilderungen und Abschrankungen gewährt und die Befreiung von Verwaltungsgebühren und Kostenersätzen (wie für Genehmigungen, Sondernutzungen, baurechtliche Abnahmen, Feuersicherheitswachen und die Lieferung von Plänen und Stadtkarten) zugesagt. Zudem wird für die Benutzung von Schulgebäuden und Turnhallen zur Unterbringung der Kirchentagsteilnehmer in Stuttgart keine Miete erhoben.

Für die Benutzung der Veranstaltungsstätten (z.B. Kultur- u. Kongresszentrum Liederhalle, Cannstatter Wasen, Mercedes-Benz-Arena, Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Porsche Arena) werden hingegen die üblichen Mieten (einschließlich Nebenkosten) festgesetzt. Ebenso sind die Unterbringungskosten für die Kirchentagsgeschäftsstelle, die Kosten für die Reinigung und die übrigen Nebenkosten der Schulgebäude und Turnhallen sowie für die Stadtreinigung (Straßenreinigung und Abfallbeseitigung außerhalb des üblichen Turnus) und die Kosten des ÖPNV (z.B. für ein Kombi-Ticket oder die Erhöhung der Verkehrskapazitäten des ÖPNV) vom Veranstalter aus dem Barmittelzuschuss zu bezahlen. Die Durchführung des Kirchentags erfolgt für den Kulturetat budgetneutral. Aus dem Kulturetat werden über die genannten Leistungen der Landeshauptstadt Stuttgart hinaus keine weiteren Zuwendungen für kulturelle Veranstaltungen des DEKT gewährt.

Aufgrund einer Erhebung bei den betroffenen Ämtern lässt sich der "Wert" dieser Sachleistungen und Gebührenverzichte in Stuttgart auf maximal 711.000 EUR beziffern (siehe Anlage 4).

Sowohl der Barzuschuss als auch der Gebührenverzicht und die Gewährung von Sachleistungen sind von der Höhe her gerechtfertigt: Zum einen bewegt sich der Zuschuss im Rahmen der auch in anderen gastgebenden Städten üblichen Summen, zum andern stellt der Kirchentag nur auf den ersten Blick ein "Zuschussgeschäft" dar. Eine für den 32. DEKT in Bremen durch die Hochschule Bremen durchgeführte Untersuchung zu den regionalwirtschaftlichen Auswirkungen beziffert die regional-ökonomischen Effekte des DEKT 2009 in Bremen auf ca. 20 Mio. EUR. Nach der Studie gab jeder Besucher pro Tag durchschnittlich 42 EUR aus; hochgerechnet wurden rund 5 Mio. EUR ausgegeben. Die Mehrheit der Kirchentagbesucher gab in den Interviews an, Bremen als gastfreundlich, lebendig und interessant erlebt zu haben. Rund 40 % kannten Bremen zuvor nicht, 20 % konnte sich vorstellen Bremen bald wieder zu besuchen. Die Ergebnisse decken sich mit den Erfahrungen in Stuttgart beim Kirchentag 1999.


3.3 Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kirchentag
Über den Barzuschuss und den Verzicht auf Gebühren etc. hinaus ist der Haushalt der Stadt durch den Kirchentag wie folgt betroffen:

- Kosten einer befristeten Beschäftigung beim Amt für öffentliche Ordnung.
- Darüber hinaus können noch Kosten für Empfänge und ähnliches anfallen. Diese sind nicht exakt bezifferbar.


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Anlage 3 Struktur 35. DEKT.pdfAnlage 4 zur GRDrs 921_2010.docAnlage 2.pdf