Antrag vom 12/21/2011
Nr. 876/2011

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wie viel Bürgerbeteiligung beim Rosensteinviertel?
In welchen Grenzen kann eine Bürgerbeteiligung bei der Planung stattfinden?

In unserem Antrag "Was kostet die 'städtebauliche Chance'?" vom Juli 2011 hat uns die Verwaltung vor wenigen Wochen Auskunft über ihr Grundstücksgeschäft mit der Bahn gegeben. Die Stadt hat vor 10 Jahren die Stuttgart 21-Flächen A2, A3, B, C1 und C2 gekauft.
Nach den in der Stellungnahme genannten Zahlen ergeben sich folgende Durchschnittswerte für die unerschlossenen Grundstücke der Teilgebiete:

A2 3.281 EUR/m²
A3 2.055 EUR/m²
B 466 EUR/m²
C1 928 EUR/m²
C2 367 EUR/m² (jeweils Preisstand 2010)

Der mittlere Grundstückswert aller Teilgebiete beträgt 1006 EUR/m², ebenfalls unerschlossen. Wird überschlägig eine Pauschale für die Erschließung in Höhe von 180 EUR angesetzt, müssten Bauwillige Grundstückspreise in Höhe von ca. 1.200 EUR/m² finanzieren.

Auf diesen Flächen soll ein durchgrüntes Stadtquartier, ökologisch geplant und gebaut, errichtet werden. Die Bürgerschaft wurde von OB Schuster eingeladen, sich an den Planungen des Rosenstein-Viertels zu beteiligen. Um dabei von vornherein falsche Erwartungen auszuschließen, halten wir es für unabdingbar, vor Beginn der 'Dialogphase Rosenstein' zu Beginn des Jahres 2012 den Spielraum abzustecken, den die Grundstückspreise für familien- und kinderfreundliches Wohnen zulassen.

Dabei muss Berücksichtigung finden, dass Vermögensgegenstände einer Gemeinde nach
§ 92 GemO, Abs. (1) nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen. Sollen Vermögensgegenstände unter ihrem vollen Wert veräußert werden, hat sie nach Satz (3) einen entsprechenden Beschluss der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Zudem sind nach § 77 Abs. (2) die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten: Für die Abweichung vom vollen Grundstückswert müssen strenge Maßstäbe angelegt werden.

Bei der Aufstellung des Rahmenplans Jägerstraße hat das Referat WFB darauf hingewiesen, dass bei der vorgelegten Planung die städtischen Grundstücke eine Wertminderung erfahren würden und der planende Teil der Verwaltung dafür Sorge zu tragen hat, dass die Grundstücke keine Wertminderung und keinen Verlust der Vermarktbarkeit erfahren dürfen und dass sichergestellt ist, dass der geplante Grundstückserlös auf dem Areal erzielt werden kann.

Auch bei den Flächen des neuen Rosensteinviertels sind solche Vorgaben – sowohl aus der Gemeindeordnung als auch aus dem üblichen Vorgehen der Kämmerei – schon im Vorfeld abzuklären und festzulegen, um den Planungen aus der Bürgerbeteiligung die zu Grunde liegenden grundstückswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu nennen.


Wir beantragen daher:

Die Verwaltung stellt dar:

1. Zu welchen Grundstückspreisen kann die Stadt Baugrundstücke abgeben, damit sich junge Familien noch kinderfreundliches Wohnen im Rosensteinviertel leisten können?

2. Wäre eine Zustimmung der Rechtsaufsicht zu erwarten, wenn die Grundstücke unter ihrem Grundstückswert zu einem "familienfreundlichen Preis" verkauft werden würden?

3. Welchen Wert haben die Grundstücke heute, bezogen auf die Quadratmeter der Nettobaulandflächen und unerschlossen?

4. Ist ein Grundstückspreis in Höhe von 361 EUR/m² für die erschlossenen Baugrundstücke im Rosensteinviertel, wie ihn OB Schuster beim Faktencheck 2010 anpries, realisierbar?

5. Das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell SIM muss auch beim Rosensteinviertel angewendet werden. Was bedeutet das für das Rosensteinviertel – sowohl in Bezug auf die Durchmischung als auch für die Grundstückssubventionen?

6. Wie würden bei diesen Grundstücksgeschäften die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gewahrt?

7. Zwischen welchen Grenzen kann sich eine Bürgerbeteiligung bei der Planung im Bereich Nutzungsanteile, Stockwerke und Dichte bewegen?


Peter Pätzold Silvia Fischer


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