Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Referat Städtebau
Technisches Referat

Gz: WK, St, T
GRDrs 282/2003
Stuttgart,
03/19/2003



Kanzlei-/Kronprinzstr./Kleiner Schloßplatz
- Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Flst. 347 Kronprinzstraße
- Herstellung der Straßen- und Platzflächen
- Vorgezogene Umgestaltung der Theodor-Heuss-Straße




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
28.03.2003
08.04.2003
09.04.2003
10.04.2003



Beschlußantrag:

1. Dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 13 a 21 m² des unbebauten Grundstücks
Gemarkung Stuttgart, Flurstück Nr. 347, Kronprinzstr.

4.443.010 €


2. Der Verkaufserlös von 4.443.010 € wird im Vermögenshaushalt 2003 bei der Finanzposition 2.6300.340.00000/0001,
Gemeindestraßen, Verkaufserlöse aus Grundvermögen, vereinnahmt.


3. Der Herstellung der Kanzlei-/Kronprinzstraße/Kleiner Schloßplatz nach den Plänen des Architekturbüros Ummenhofer mit reduziertem Ausbaustandard wird zugestimmt.

4. Der vorgezogenen Umgestaltung der Theodor-Heuss-Straße im Bereich der BW-Bank wird zugestimmt.

5. Der Beteiligung der Stadt an diesen Baumaßnahmen in Höhe von zusätzlich 1.400.000 € wird zugestimmt.

6. Der Aufwand von 1.400.000 € wird im Vermögenshaushalt 2003 bei der AHSt. 2.6300.9500.000 VKZ 0163 - Herstellung Kanzleistraße gedeckt.

7.1 Im Vermögenshaushalt 2003 wird bei der neu zu bildenden AHSt. 2.6300.9500.000 VKZ 0163 - Herstellung Kanzleistraße - eine außerplanmäßige Ausgabe von 1.400.000 € zugelassen.

7.2 Zur Deckung des Mehraufwandes von 1.400.000 € werden die Mehreinnahmen beim Amt für Liegenschaften und Wohnen aus dem Verkauf des Grundstücks Rampe Kronprinzstraße, der Aufgabe der Gehrechte im Gebäude Kronprinzstraße 6, der Nutzung der Schleife Theodor-Heuss-Straße als tiefgaragenzufahrt und die Einnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag mit der BW-Bank in höhe von insgesamt 1.288.000 € herangezogen.

7.3 Der Mehraufwand von 1.288.000 € wird durch Einnahmen von 1.288.000 € bei der EHSt. 2.8810.3400.000 VKZ 0001 - Unbebaute Grundstücke, Verkaufserlöse aus Grundvermögen - gedeckt.

7.4 Zur Deckung der darüber hinaus notwendigen Mittel von 112.000 € werden Mittel bei AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0436 - B 27 Tunnel, Ertüchtigung wegen Gebäudelasten - in gleicher Höhe gesperrt.

8. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) für den Bereich Kanzlei-/Kronprinzstraße/Kleiner Schloßplatz einen Baudurchführungsvertrag abzuschließen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Grundstücksverkauf

Die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Kronprinzbau Stuttgart hat das Grundstück Kronprinzstraße 6 von der Landesbank Baden-Württemberg zum Abbruch der bestehenden Gebäudesubstanz und zur Errichtung eines Neubaus erworben. Die Baugenehmigung ist erteilt. Grundlage für das Neubauprojekt ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan Kronprinzstraße/Calwer Straße. Es soll ein 5-geschossiges Büro- und Geschäftshaus mit Wohnungen im 5. OG entstehen.

Zur Realisierung des Neubauvorhabens Kronprinzstraße 6 muss die angrenzende derzeitige Verkehrsfläche der Kronprinzstraße mit ca. 13 a 21 m² an den Bauherrn veräußert werden. durch die Überbauung der dort gelegenen Tiefgaragenrampe wird eine neue Erschließung der vorhandenen Tiefgarage über die Theodor-Heuss-Straße erforderlich. Eine entsprechende Dienstbarkeitsvereinbarung zwischen der Stadt und den Eigentümer der Tiefgarage wird noch abgeschlossen.

Das Stadtmessungsamt hat für die zu veräußernden Fläche einen Verkehrswert von 5.033.010 € (3.810 €/m²) ermittelt. Der Abbruch der Tiefgaragenrampe erfolgt durch den Käufer. Nach Anrechnung der hierfür im Benehmen mit dem Tiefbauamt angesetzten Kosten von 590.000 € ergibt sich der Kaufpreis von 4.443.010 €.

Der Verkauf erfolgt mit einer Bauverpflichtung, die durch Wiederverkaufsrecht und Rücktrittsrecht gesichert wird.

Beschlusslage und Stand der Arbeiten in der Kanzleistraße

Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 24.9.1996 wurde im Januar 2002 die Fußgängerbrücke zwischen Kleinem Schloßplatz und dem Gebäude Kronprinzstraße 6 der LBBW abgebrochen und mit dem Bau der neuen Zufahrt zur Tiefgarage der BW-Bank, LBBW und Wittwer begonnen. Diese Zufahrt ersetzt die Rampe in der Kronprinzstraße.

Den Bau eines gastronomisch genutzten Pavillons lehnte der Ausschuß für Umwelt und Technik in seinen Sitzungen am 16.4. 2002 (Niederschrift Nr. 204/02) und 23.4.2002 (Niederschrift Nr. 244/02) zugunsten einer großzügigeren Sichtbeziehung zwischen der Königstraße und dem Haus der Wirtschaft ab. Der Wegfall des Pavillons machte in Teilbereichen eine Neuplanung notwendig.

Vorgezogene Umgestaltung der Theodor-Heuss-Straße

Seit Oktober 1968 vermietete die Stadt mit einem unbefristeten Vertrag ca. 940 qm für ca. 20 - 30 Stellplätze auf dem Kleinen Schloßplatz an die BW-Bank. Aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen sollen nach dem Bau der Galerie dort noch 4 Stellplätze und eine kleine Fläche für Lieferfahrzeuge bleiben. Durch die vorgezogene bebauungsplanmäßige Umgestaltung der Theodor-Heuss-Straße im Bereich der BW-Bank können auf der Nordseite des Gebäudes weitere 15 Stellplätze für die BW-Bank geschaffen werden. Die Kosten für die vorgezogene Umgestaltung der Theodor-Heuss-Straße betragen 125.000 €. Für das Einrichten der Stellplätze müssen 35.000 € aufgewendet werden. Somit müssen hierfür insgesamt 160.000 € bereitgestellt werden.

Kosten und Finanzierung

An den Kosten für die in Teilbereichen überarbeitete Neugestaltung Kanzlei-/Kronprinzstraße/Kleiner Schloßplatz einschl. den Stellplätzen der BW-Bank muss sich die Stadt mit zusätzlichen 1.400.000 € zu den bereits beschlossenen 2.096.338 € (Beschluß Nr. 417/24.9.1996) beteiligen. Die restlichen Mehrkosten von 1.750.000 € und die Umbaukosten der Tiefgarage tragen die LBBW gemäß der Darstellung von 1996.


Den städtischen Gesamtkosten in Höhe von
stehen folgende Einnahmen gegenüber:
1.400.000 €
Mehrerlös gegenüber dem Ansatz 1996 aus dem Verkauf des städtischen Grundstücks Rampe Kronprinzstraße an die LBBW (Verkaufspreis 2003:
4.443.010 € - Wertgutachten 1996: 3.814.237 €) =
628.773 €
Mehrerlös gegenüber dem Ansatz 1996 für die Aufgabe der Gehrechte im
Gebäude Kronprinzstraße 6 (Erlös 2003: 991.382 € - Wertgutachten 1996:
766.938 €) =
224.444 €
Einnahmen für die Nutzung der Schleife
Theodor-Heuss-Straße als Tiefgaragenzufahrt
76.727 €
Einnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag zwischen der BW-Bank
und der Stadt
358.056 €
Summe Einnahmen

Im Haushalt 2002/2003 stehen Mittel von 1.250.000 €
für die Gründung des Handelshauses auf dem B 27-Tunnel Richtung
Hauptbahnhof zur Verfügung. Durch eine Vereinfachung der Konstruktion ist eine
kostengünstigere Herstellung möglich, so dass
für die in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen eingesetzt werden können.
1.288.000 €




112.000 €
Forderungen der LBBW

Auf der inzwischen abgebrochenen Fußgängerbrücke zwischen dem Kleinen Schloßplatz und dem Gebäude Kronprinzstraße 6 standen 3 Pavillons, die im Eigentum der LBBW waren. Sie sollten durch einen neuen, gastronomisch genutzten Pavillon neben der neuen Treppe von der Kanzleistraße zum Kleinen Schloßplatz ersetzt werden. Da diese Planung nicht mehr weiterverfolgt werden soll macht die LBBW Forderungen für den damit entfallenden Ertragswert und für die Stillstandskosten der Baustelle während der Umplanungsphase bis zur Entscheidung über eine neue Lösung geltend. Nach Angaben der LBBW belaufen sich diese Kosten auf ca. 1.300.000 € (Ertragswert) und ca. 500.000 € (Stillstandkosten). Ein detaillierter und nachprüfbarer Nachweis dieser Beträge liegt bisher nicht vor.

Im weiteren Verlauf ist zu klären, ob diese Forderungen von der Stadt dem Grund und der Höhe nach akzeptiert und wie sie ggfs. finanziert werden können.

Die LBBW macht geltend, dass diese Forderungen neben den anderen in dieser Vorlage genannten Kosten durch die Einnahmen aus dem Grundstücksgeschäft (Verkauf der Rampe Kronprinzstraße an die LBBW) überschritten werden.

Dem Gemeinderat wird über den Fortgang der Angelegenheit berichtet werden.

Beteiligte Stellen

Der Bezirksbeirat Mitte wird unterrichtet.
Referat F hat der Vorlage zugestimmt.






Dr. BlessingMatthias HahnProf. Beiche
BürgermeisterBürgermeisterTechnischer Referent


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Lageplan (Anlage 2)
Anlage 1 zur GRDrs 282/2003


Grundstücksverkauf

Die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Kronprinzbau Stuttgart hat das Grundstück Kronprinzstraße 6 von der Landesbank Baden-Württemberg zum Abbruch der bestehenden Gebäudesubstanz und zur Errichtung eines Neubaus erworben. Die Baugenehmigung ist erteilt. Grundlage für das Neubauprojekt ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan Kronprinzstraße/Calwer Straße. Es soll ein 5-geschossiges Büro- und Geschäftshaus mit Wohnungen im 5. OG entstehen.

Zur Realisierung des Neubauvorhabens Kronprinzstraße 6 muss die angrenzende derzeitige Verkehrsfläche der Kronprinzstraße mit ca. 13 a 21 m² an den Bauherrn veräußert werden. durch die Überbauung der dort gelegenen Tiefgaragenrampe wird eine neue Erschließung der vorhandenen Tiefgarage über die Theodor-Heuss-Straße erforderlich. Eine entsprechende Dienstbarkeitsvereinbarung zwischen der Stadt und den Eigentümer der Tiefgarage wird noch abgeschlossen.

Das Stadtmessungsamt hat für die zu veräußernden Fläche einen Verkehrswert von 5.033.010 € (3.810 €/m²) ermittelt. Der Abbruch der Tiefgaragenrampe erfolgt durch den Käufer. Nach Anrechnung der hierfür im Benehmen mit dem Tiefbauamt angesetzten Kosten von 590.000 € ergibt sich der Kaufpreis von 4.443.010 €.

Der Verkauf erfolgt mit einer Bauverpflichtung, die durch Wiederverkaufsrecht und Rücktrittsrecht gesichert wird.

Entwicklung des Grundstückspreises

Für den Verkauf des Rampengrundstücks in der Kronprinzstraße waren ursprünglich 7,46 Mio. DM ( 3.814.237 €) und für die Aufgabe der Gehrechte 1,5 Mio. DM
(766.938 €) angesetzt. Durch eine Neubewertung können für das Grundstück 4.443.010 € und für die Gehrechte 991.382 € erlöst werden. Dies ergibt Mehreinnahmen von (628.773 € + 224.444 € =) 853.217 €.

Städtebauliche Gestaltung Kanzlei-/Kronprinzstraße/Kleiner Schloßplatz

Städtebauliches Ziel ist es, den zukünftigen Kleinen Schloßplatz besser mit seinem unmittelbaren Umfeld zu vernetzen als dies bei dem nun abgebrochenen ehemaligen Platz der Fall war. Durch die seit langem geplante Entfernung der Fußgängerbrücke zwischen dem Kleinen Schloßplatz und dem LBBW-Gebäude Kronprinzstraße 6 im Januar 2002 und dem Neubau der Zufahrt zu den Tiefgaragen der LBBW, BW-Bank und Wittwer (GRDrs. 14/2002) eröffnet sich die Möglichkeit einer Neuordnung dieses an das Galerieprojekt unmittelbar angrenzenden Bereichs.

Der ursprünglich im Zwischenraum von BW-Bank und Wittwergebäude vorgesehene, treppenbegleitende Gastronomiepavillon soll nicht mehr weiterverfolgt werden (Verhandlungen des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 22.01, 19.02., 16.04. und 23.04.2002). Das Architekturbüro Ummenhofer wurde von der Verwaltung daher beauftragt, eine möglichst großzügige und gehfreundliche Freitreppe zu entwickeln, die im Gegensatz zur geplanten Freitreppe an der Königstraße (Höhenunterschied ca. 6,50 m) nur einen wesentlich geringeren Höhenunterschied von ca. 2,50 m zwischen der Kanzleistraße und dem Kleinen Schloßplatz zu überwinden hat.

Der vorliegende Planungsvorschlag sieht eine Treppenanlage vor, die den gesamten zur Verfügung stehenden Freiraum zwischen der Stützmauer des BW-Bank-Vorfeldes und dem Wittwergebäude ausschöpft. Mit einer vorgesehenen Stufenhöhe von nur 11,3 cm ist eine besonders leichte Begehbarkeit gewährleistet. Darüber hinaus wird durch diese Maßnahme eine schwach geneigte, nahezu rampenartige Gehflächenausnutzung erzielt.

Überlagert wird die Treppenanlage von einer ca. 2,80 m breiten Gehrampe, die aus dem ansonsten orthogonalen Grundkonzept leicht herausgedreht ist. Sie ist mit

9,5 % nicht behindertengerecht, was aber aufgrund des nur beschränkt vorhandenen Vorfeldes und den dort vorhandenen bautechnischen Restriktionen nicht änderbar ist. Die Rampe wird als zusätzliches Angebot auch für Kinderwagen und Gehbehinderte vorgeschlagen. Vollkommen behindertengerecht kann der Kleine Schloßplatz von der Theodor-Heuss-Straße und mit einem öffentlichen, gut einsehbaren Glasaufzug von der Königstraße erreicht werden.


Die westliche Fläche vor der BW-Bank wird verbreitert und mit einer Stützwand zur Kanzleistraße abgesetzt. Zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der Calwer Straße wird die Kanzleistraße entsprechend den bisherigen Gehweghöhen entlang der Deutschen Bank angehoben. Dadurch kann die Calwer Straße mit einer Treppe direkt an den Kleinen Schloßplatz angebunden werden. Erst danach beginnt die eigentliche Rampenzu- bzw. -ausfahrt der Tiefgarage.

Aus Kostengründen kommt der in der Planung berücksichtigte Aufzug von der Tiefgarage auf den Kleinen Schloßplatz nicht zur Ausführung.

Mit dem Galerieneubau wird die Oberfläche des Kleinen Schloßplatzes im wesentlichen mit Betonwerksteinen wiederhergestellt. Dementsprechend wird auch die Kanzleistraße mit demselben Material und auch ohne Natursteinverblendungen der Stützmauern hergestellt.


Vorgezogener Teilausbau der Theodor-Heuss-Straße

Seit Oktober 1968 vermietete die Stadt mit einem unbefristeten Vertrag ca. 940 qm mit ca. 20 - 30 Stellplätzen auf dem Kleinen Schloßplatz an die BW-Bank. Aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen sollen nach dem Bau der Galerie dort noch 4 Stellplätze und eine kleine Fläche für Lieferfahrzeuge bleiben. Durch die vorgezogene Umgestaltung der Theodor-Heuss-Straße im Bereich der BW-Bank können auf der Nordseite des Gebäudes weitere 15 zu ersetzende Stellplätze für die BW-Bank geschaffen werden.

Nach der Herausnahme des öffentlichen Straßenverkehrs in der Kanzleistraße verbleibt dort nur noch der Verkehr in bzw. aus der Tiefgarage. Dadurch kann in der Fußgängerunterführung Willi-Bleicher-Straße auf die Zugänge parallel zur Theodor-Heuss-Straße verzichtet werden. Die Treppe vor der Deutschen Bank wurde bereits geschlossen. Die Treppe vor der BW-Bank wird mit der vorgezogenen Umgestaltung der Straße geschlossen.
Auch nach dem Bau weiterer Fußgängerüberwege muss die Fußgängerunterführung unter der Theodor-Heuss-Straße zwischen Kanzleistraße und Gewerkschaftshaus erhalten bleiben, weil sich dort Zugänge zur Tiefgarage und ein Notausgang aus dem S-Bahntunnel befinden.

Durch die vorgezogene Umgestaltung der Theodor-Heuss-Straße vor dem BW-Bankgebäude entsteht eine 12 -15 m breite Multifläche für Fußgänger, Radfahrer und die Parkplätze. Diese werden als Schrägparkstände unmittelbar am Straßenrand angelegt. Da die Theodor-Heuss-Straße auf zwei durchgehende Fahrstreifen reduziert wird, können sie nur über die Multifläche erreicht und verlassen werden.

Die neuen Bäume für die entfallenden Standorte werden von der BW-Bank gestiftet. Kosten

Mit Beschluß Nr. 417 vom 24. September 1996 hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung folgendem Finanzierungskonzept zugestimmt:


Der Abbruch der Brücke, die neue Treppe zum Kleinen Schloßplatz, die Platzgestaltung in diesem Bereich und die verkehrliche Neuordnung im Bereich der Schleife sowie die Neugestaltung von Gehwegflächen in der Kienestraße wird von der LBBW ausgeführt. Die Stadt bezahlt dafür pauschal 4,1 Mio. DM (2.096.338 €). Diese Mittel stehen im Doppelhaushalt 2002/2003 (AHSt. 2.6300.9530.000 VKZ 0138) - Übergang Kronprinzstraße zum Kleinen Schloßplatz - zur Verfügung.

Durch den Wegfall des Pavillons der LBBW musste die Planung überarbeitet werden. Trotz äußerster Zurückhaltung bei den Ausbaustandards resultiert daraus für diesen Bereich eine zusätzliche städtische Kostenbeteiligung von 1.240.000 €. Damit werden u.a. die großzügigere Treppe beim Wittwergebäude, die Treppe am Beginn der Calwer Straße, die neue Platzfläche in der Kanzleistraße zwischen Theodor-Heuss-Straße und Calwer Straße und ein neuer Belag auf dem Kleinen Schloßplatz (außerhalb der Galeriebaustelle) bezahlt. Außerdem beinhalten diese Kosten auch Mehraufwendungen für die Aufrechterhaltung des Fußgängerverkehrs vom und zum Kleinen Schloßplatz infolge der Bauunterbrechung in der Kanzleistraße. U.a. musste zur Abwendung von Schadensersatzansprüchen in der Kanzleistraße eine provisorische Ersatzfläche für den Biergarten hergestellt werden.

Die Herstellung des vorgezogenen Teilausbaus der Theodor-Heuss-Straße einschl. dem Schließen des Treppenaufgangs kostet 125.000 €. Für das Einrichten der Stellplätze müssen ca. 35.000 € aufgewendet werden. Somit müssen hierfür insgesamt 160.000 € bereitgestellt werden.


Finanzierung

Aufgrund der notwendig gewordenen Umplanung Kanzlei-/Kronprinzstraße/Kleiner Schloßplatz entstehen für die Stadt zusätzliche Kosten von 1.240.000 €. Außerdem entstehen der Stadt für die vorgezogene Umgestaltung der Theodor-Heuss-Straße und das Einrichten der Stellplätze weitere Kosten von 160.000 €.

Für diese Maßnahmen mit einem Aufwand von 1,4 Mio. € stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2001 bis 2005 keine Mittel zur Verfügung.


Für den Mittelbedarf 2003 ist die Zulassung einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

Die Kosten der neuen Maßnahme sind bei der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung bzw. der Aufstellung des Doppelhaushalts 2004/2005 zu berücksichtigen.

Zur Deckung der Mehrausgaben können die Mehreinnahmen beim Amt für Liegenschaften und Wohnen aus dem Verkauf des Grundstücks Rampe Kronprinzstraße, der Aufgabe der Gehrechte im Gebäude Kronprinzstraße 6, der Nutzung der Schleife Theodor-Heuss-Straße als Tiefgaragenzufahrt und die Einnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag mit der BW-Bank in Höhe von insgesamt 1.288.000 € herangezogen werden.

Durch die Neubewertung der Grundstücks und der Gehrechte können insgesamt 853.217 € mehr gegenüber der Bewertung von 1996 erlöst werden. Außerdem sind im städtischen Haushalt die Entschädigung für die Inanspruchnahme der Schleife Theodor-Heuss-Straße für die Tiefgaragenzufahrt von ca. 76.727 € noch nicht veranschlagt.

Zur Verfügung stehen auch noch 358.056
€ aus dem städtebaulichen Vertrag mit der BW-Bank als Kompensation für die aufgegebenen Gehrechte im BW-Bankgebäude. Diese Mittel sind für die Neugestaltung der Flächen um die BW-Bank zweckgebunden. Dementsprechend stehen insgesamt 1.288.000 € für die Neugestaltung Kanzlei-/Kronprinzstraße/Kleiner Schloßplatz und den Stellplätzen der BW-Bank den Ausgaben von 1.400.000 € gegenüber.

Im Haushalt 2002/2003 stehen Mittel von 1.250.000 € für die Gründung des Handelshauses auf dem B 27-Tunnel Richtung Hauptbahnhof zur Verfügung. Durch eine Vereinfachung der Konstruktion ist eine kostengünstigere Herstellung möglich, so dass 112.000 € für die in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen eingesetzt werden können.

Baudurchführung

Die Arbeiten in der Kanzlei-/Kronprinzstraße/Kleiner Schloßplatz werden unverzüglich wieder aufgenommen, damit sie mit der Fertigstellung des Galerieneubaus abgeschlossen sein können. Die Arbeiten werden unter der Regie der LBBW abgewickelt. Darüber wird zwischen der Stadt und der LBBW ein Baudurchführungsvertrag abgeschlossen, in dem die städtische Kostenbeteiligung als Pauschalsumme festgeschrieben wird.


Der Zeitpunkt des Teilausbaus der Theodor-Heuss-Straße muss noch in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung der Galerie detailliert geklärt werden. Eine möglichst frühzeitige Herstellung wird verfolgt.


Sollten sich bei der Ausführungsplanung bzw. nach den Ausschreibungsergebnissen gegenüber dem Kostenanschlag günstigere Kosten ergeben, so werden die dann zur Verfügung stehenden Mittel für einen qualitativ höheren Belag auf dem Kleinen Schloßplatz eingesetzt. Der Gemeinderat wird darüber voraussichtlich vor den Sommerferien 2003 informiert werden.


Forderungen der LBBW

Auf der inzwischen abgebrochenen Fußgängerbrücke zwischen dem Kleinen Schloßplatz und dem Gebäude Kronprinzstraße 6 standen 3 Pavillons, die im Eigentum der LBBW waren. Sie sollten durch einen neuen, gastronomisch genutzten Pavillon neben der neuen Treppe von der Kanzleistraße zum Kleinen Schloßplatz ersetzt werden. Da diese Planung nicht mehr weiterverfolgt werden soll macht die LBBW Forderungen für den damit entfallenden Ertragswert und für die Stillstandskosten der Baustelle während der Umplanungsphase bis zur Entscheidung über eine neue Lösung geltend. Nach Angaben der LBBW belaufen sich diese Kosten auf ca. 1.300.000 € (Ertragswert) und ca. 500.000 € (Stillstandkosten). Ein detaillierter und nachprüfbarer Nachweis dieser Beträge liegt bisher nicht vor.

Im weiteren Verlauf ist zu klären, ob diese Forderungen von der Stadt dem Grund und der Höhe nach akzeptiert und wie sie ggfs. finanziert werden können.

Die LBBW macht geltend, dass diese Forderungen neben den anderen in dieser Vorlage genannten Kosten durch die Einnahmen aus dem Grundstücksgeschäft (Verkauf der Rampe Kronprinzstraße an die LBBW) überschritten werden.