Durch die Verschärfung des Waffenrechts kommen auf die Waffenbehörde zusätzliche Aufgaben zu, die mit den vorhandenen Personalressourcen nicht bewältigt werden können.
Die arbeitsintensivsten Neuregelungen werden sein:
- Überprüfung der Zuverlässigkeit sämtlicher Waffenbesitzer alle 3 Jahre anstelle von bisher 5 Jahren. Im Jahr 2003 sind demnach 8.667 Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen zu überprüfen. Es ist damit zu rechnen, dass die Überprüfung zu 500 Widerrufsverfahren von waffenrechtlichen Erlaubnissen führen wird. - Erteilung eines “Kleinen Waffenscheins”. Der “Kleine Waffenschein” ist lediglich für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen erforderlich. Der Waffenbesitz an Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen wird in Stuttgart auf ca. 100.000 Stück, die Zahl der Anträge für einen Kleinen Waffenschein für den Altbestand einmalig auf ca. 5.000, in den Folgejahren auf ca. 500/Jahr geschätzt. - Sichere Aufbewahrung von Waffen Die Waffenbehörde ist verpflichtet, die vom Waffengesetz geforderte sichere Aufbewahrung der Waffen (derzeit 8.667 registrierte Waffenbesitzer) zu überprüfen, sofern hieran Zweifel bestehen. - Datenabgleich mit der Meldebehörde Sämtliche Waffenakten (Waffenbesitzer) sind mit dem Einwohnermelderegister abzugleichen und zu aktualisieren. Die hierzu notwendigen EDV-Software muss programmiert/beschafft werden. - Anmeldeverpflichtung für Munition Entgegennahme, Registrierung und Bestätigung der angemeldeten Munition (derzeit 8.667 registrierte Waffenbesitzer). Der Gesetzgeber wird das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts noch durch eine Allgemeine Verordnung sowie eine Verwaltungsvorschrift konkretisieren. Maßnahmen Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Stellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2004/2005 zu beantragen. Beteiligte Stellen Jürgen Beck Bürgermeister