Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Der Pragsattel stellt eine der am stärksten befahrenen Kreuzungen der Stadt Stuttgart dar, an der insbesondere die B 10, die B 27 und die B 295 zusammenlaufen. Die starke Verkehrsbelastung des Knotenpunktes Pragsattel mit derzeit rund 110.000 Kfz/Tag führt häufig zu langen Verkehrsstauungen, insbesondere auf der Pragstraße und der Heilbronner Straße. Mit dem Bau eines Tunnels unter dem Pragsattel, in dem der Verkehr der B10 aufgenommen wird, soll der Knotenpunkt Pragsattel entlastet werden. Die Knotenpunkte Pragsattel und Löwentorstraße werden im Anschluss an den Tunnelbau entsprechend dem Bebauungsplan umgestaltet. Der Bebauungsplan B10 - Tunnel Pragsattel/Löwentor, der die Rechtsgrundlage für den Bau der Maßnahme darstellt, wurde am 06. April 2000 als Satzung beschlossen. Der Zuschussgeber hat der Finanzierung der Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bereits grundsätzlich zugestimmt. Der Fördersatz für die zuschussfähigen Kosten beträgt 70%. Im März 2001 wurde der Zuschussantrag eingereicht. Mit der Genehmigung des Zuschussantrages wird bis Herbst 2001 gerechnet. Nachdem die Vorentwurfsplanungen und Detailuntersuchungen vorliegen, soll nun mit dem grundsätzlichen Baubeschluss die Voraussetzung geschaffen werden, noch in diesem Jahr mit den vorbereitenden Baumaßnahmen beginnen zu können und die Grunderwerbsverhandlungen weiter voranzutreiben. Mit der Umsetzung der in der GRDrs 942/2000 beschriebenen und am 5. Dezember 2000 vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossenen Umbau- und Verkehrslenkungsmaßnahmen in Zuffenhausen wurde begonnen. Die Machbarkeitsstudie für bauliche Maßnahmen zur Minderung der Verkehrsimmissionen und Trennwirkung der Ortsdurchfahrt B 10/27 und Bahn in S-Zuffenhausen ist beauftragt. Eine Vorlage zu diesem Thema ist in Vorbereitung. Beteiligte Stellen Die Referate F, St und WK haben der Vorlage zugestimmt. Prof. Beiche Technischer Referent Anlagen Anlage 1: Ausführliche Begründung Anlage 2: Kostenanschlag Tiefbauamt vom 09.05.2001
Die Maßnahme umfasst die Untertunnelung des Pragsattels für den B10-Verkehr mit zwei zweistreifigen Tunnelröhren sowie die dadurch notwendig werdenden Änderungen im unmittelbar angrenzenden Straßennetz. Die Anbindung der Auerbachstraße erfolgt über eine neue Brücke über die Heilbronner Straße an die Leitz- und Siemensstraße.
Die Tunnelröhren sind ca. 720 Meter lang, mit je zwei Fahrspuren und Notgehwegen pro Richtung. Der Tunnel wird in offener Bauweise abschnittsweise hergestellt. Er beginnt kurz vor der Löwentorstraße, unterquert die Stadtbahn und verläuft zunächst unter und schließlich neben der Pragstraße. Er unterquert den Pragsattel und schließt an die bestehende Heilbronner Straße an.
Die Brücke über die Heilbronner Straße wird ca. 135 Meter lang, überquert die Heilbronner Straße und eine Tankstelle und schließt die Auerbachstraße an die Siemensstraße an. Die Brücke wird für eine Fahrspur pro Fahrtrichtung und einem Geh- und Radweg ausgelegt.
Als Folge des Projekts B 10-Tunnel Pragsattel / Löwentor ergeben sich aufgrund des Bebauungsplans Änderungen im angrenzenden Straßennetz sowie an den Knotenpunkten Pragsattel und Löwentor, von denen die Auerbach-, Leitz-, Siemens-, Stresemann-, Hahnemann-, Prag-, Löwentor-, und Heilbronner Straße betroffen sind. Bauliche Änderungen ergeben sich ebenfalls für die Stadt- und Straßenbahnlinien im Bereich der Löwentorkreuzung. Die zukünftige Entwicklung der Stadtbahn wird dabei berücksichtigt. Verkehrsführung während der Bauzeit Für die B10 von Bad Cannstatt nach Zuffenhausen existieren keine Umleitungsmöglichkeiten innerhalb des Stadtgebietes. Daher werden für den Bau des Tunnels umfangreiche Maßnahmen für provisorische Verkehrsführungen erforderlich. Ziel ist es, auch während der Bauzeit keine stärkeren Einschränkungen zu erzeugen, als sie im Moment für die Verkehrsteilnehmer bestehen. Für den Bau des Tunnels im Bereich der Haltestelle Löwentor ist eine Verlegung der Straßenbahn erforderlich. Die Haltestelle kann während des Baus erhalten bleiben und wird nur seitlich verschoben sein. Grunderwerb Für die Realisierung der Maßnahme müssen auf der Gemarkung Stuttgart, Bad Cannstatt und Feuerbach Grundstücke erworben und Grunddienstbarkeiten für die Brücke, den Tunnel und eventuell Leitungen bestellt werden. Restflächen der erworbenen Grundstücke, die seitlich der Bautrasse liegen, können während der Bauzeit zeitweise als Aushubzwischenlager und für die Baustelleneinrichtungen genutzt werden. Diese Flächen und das Gelände oberhalb des Tunnels können nach Abschluss der Maßnahme wieder entsprechend ihrer ursprünglichen Nutzung verwendet werden. Das Amt für Liegenschaften und Wohnen hat bereits die Verhandlungen mit den Eigentümern aufgenommen. Die Verhandlungen gestalten sich zum Teil sehr schwierig. Trotz intensiver Bemühungen musste in einem Fall bereits ein Enteignungsantrag beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden, da sich die Verhandlungen mit dem Eigentümer als aussichtslos herausstellten. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Enteignungsverfahren folgen werden. Aus diesem Grunde können deshalb auch keine zeitlichen Aussagen darüber erfolgen, zu welchem Zeitpunkt die Bedarfsfächen der Stadt für ihre Baumaßnahme vollständig zur Verfügung stehen. Siehe auch Mitteilungsvorlage GRDrs 476/2001 (WA vom 18.05.2001). Detailuntersuchungen und -gutachten a) Verkehr Im Rahmen der Bearbeitung des Zuschussantrags wurden Gutachten zur Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Zuge der Pragstraße/Heilbronner Straße sowie des Tunnels gefertigt. Grundlage der Gutachten war die im Regionalverkehrsplan aufgezeigte Verkehrsentwicklung, die an die örtlichen Gegebenheiten angepasst wurde. Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit des vierspurigen Pragsatteltunnels ergab eine ausreichende Leistungsreserve auch für die Zeit nach dem Bau des Rosensteintunnels. Die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte ist ebenfalls ausreichend für die bis zum Jahr 2010 zu erwartende Verkehrssituation ohne Rosensteintunnel. b) Schallschutz Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Schallschutzgutachten erstellt. Die Ergebnisse werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Im Bereich der Löwentorkreuzung müssen die Häuser entlang der Pragstraße mit passivem Lärmschutz versehen werden. Für Neubauten ist diese Auflage bereits im Bebauungsplan enthalten. Auf der anderen Straßenseite ist eine Verbesserung der Schirmwirkung der Einfriedung des Rosensteinparks geplant. Im Portalbereich werden im Tunnel an den Wänden und an der Decke Schallschutzelemente angebracht, um die Lärmausbreitung aus dem Tunnel heraus zu verringern. c) Baugrund und Grundwasser
Im Rahmen von Baugrund- und Grundwassererkundungen sowie der geotechnischen Untersuchung wird der Baugrund für die Baumaßnahme untersucht. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist nicht mit besonderen Schwierigkeiten zu rechnen. Der Tunnel und die Gründung liegen über dem Grundwasserhorizont.
Beim Bau des Tunnels sind allerdings für die Kampfmittelerkundung entsprechende Vorkehrungen zu treffen, da dort verstärkt Blindgänger vermutet werden. d) Abluft aus dem Tunnelbauwerk Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Immissionsgutachten erstellt, das die Auswirkungen des Tunnelbaus und der weiteren Verkehrsentwicklung berücksichtigt und Empfehlungen für das Prinzip der Tunnellüftung vorgibt. In der weiteren Bearbeitung wird in einem detaillierten Gutachten die Lüftung des Tunnelbauwerks untersucht. Das Ergebnis wird im Baubeschluss für das Tunnelbauwerk dargestellt. e) Ausstattung des Tunnelbauwerks Der Tunnel soll wie die anderen Stuttgarter Straßentunnel "unbemannt" betrieben werden und wird so ausgestattet, dass Störungen, die im Tunnel auftreten, durch automatische Systeme wie Brandmeldekabel schnell und zuverlässig erkannt werden. Die Meldungen werden umgehend an die Polizei, die Feuerwehr und an das Tiefbauamt weitergeleitet. Die Polizei erhält die Möglichkeit, mit Hilfe der Kameras die Störung einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Für die Selbstrettung der Verkehrsteilnehmer werden in den Drittelpunkten jeder Tunnelröhre Treppenhäuser gebaut, so dass ca. alle 250 Meter ein Fluchtweg ins Freie zur Verfügung steht. Zusätzlich besteht ca. alle 80 Meter die Möglichkeit die Nachbarröhre zu erreichen. Die Maßnahmen werden entsprechend den gültigen Richtlinien unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Richtlinien und der Technik geplant und im Grundsatz mit der Branddirektion und der Polizei abgestimmt. f) Landschaftspflegerischer Begleitplan Für das geplante Projekt wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erstellt. Darin sind auf der Basis der Bestandsaufnahme, der Bestandsbewertung und der Wirkungsanalyse, die durch die Baumaßnahmen zu erwartenden Eingriffe im Sinne des Gesetzes ermittelt sowie entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung, zur Gestaltung und zum Ausgleich aufgestellt. Die dort geforderten Maßnahmen werden nun geplant und berücksichtigt. Im Wesentlichen umfassen sie die Wiederherstellung der durch den Tunnelbau betroffenen Flächen und den Rückbau entfallender Straßenflächen. g) Maßnahmen in Zuffenhausen Mit der Umsetzung der in der GRDrs 942/2000 beschriebenen und am 5. Dezember 2000 vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossenen Umbau- und Verkehrslenkungsmaßnahmen in Zuffenhausen wurde begonnen. Die Machbarkeitsstudie für bauliche Maßnahmen zur Minderung der Verkehrsimmissionen und Trennwirkung der Ortsdurchfahrt B 10/27 und Bahn in S-Zuffenhausen ist beauftragt. Eine Vorlage zu diesem Thema ist in Vorbereitung. Kosten, Finanzierung, Zuschüsse Nach dem derzeitigen Planungsstand betragen die Baukosten 185 Mio. DM. Sie sind in der Finanzplanung 1999 bis 2003 enthalten. Die endgültigen Baukosten für die wichtigsten Teile der Maßnahme können nach dem Ergebnis der Ausschreibung der Hauptgewerke genannt werden. Der Zuschussgeber hat der Finanzierung der Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) grundsätzlich zugestimmt. Der Fördersatz beträgt für die zuschussfähigen Kosten 70%. Im März 2001 wurde der Zuschussantrag eingereicht. Mit der Genehmigung des Zuschussantrages wird bis Herbst 2001 gerechnet. Weiteres Vorgehen Durch den vorliegenden grundsätzlichen Baubeschluss für die gesamte Baumaßnahme sollen für die Enteignungsverfahren die Voraussetzungen geschaffen werden für den Fall, dass das Eigentum an Grundstücken oder Grundstücksteilflächen oder Rechte an Grundstücken (z.B. Dienstbarkeiten für Tunnel, Brückenanlagen oder Leitungen) nicht freihändig erworben werden können. Es ist vorgesehen, die Entwurfs- und Ausschreibungsplanung zügig fortzuführen, um nach Ausschreibung und Vergabe der Leistungen Ende 2001 mit den ersten vorbereitenden Maßnahmen beginnen zu können. Die Bauarbeiten für das Tunnelbauwerk werden im Frühjahr 2002 beginnen. Der vorliegende grundsätzliche Baubeschluss deckt sich inhaltlich mit den Vorgaben des Bebauungsplans, der in den Bezirksbeiräten behandelt wurde. Die Bezirksbeiräte werden bei der Beratung der einzelnen Baubeschlüsse erneut beteiligt. Die Referate F, St und WK haben der Vorlage zugestimmt.