Stellungnahme zum Antrag
198/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/23/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8120-06.01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    06/23/2006
Betreff
    EnBW-Gelände - Chancen für den Stuttgarten Osten rechtzeitig nutzen!
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Neuordnung des EnBW-Betriebsgeländes stellt in der Tat eine Chance für die Stadtentwicklung in Stuttgart-Ost dar. Der von der Antragstellerin genannte Nutzungsschwerpunkt – Stärkung des innerstädtischen Wohnens – wird von mir geteilt.

Die Stadtverwaltung, insbesondere die Stadtplanung, steht in kontinuierlichem Kontakt mit der EnBW, um die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Selbstverständlich werden die zuständigen gemeinderätlichen Gremien zeitnah informiert. Erste stadtplanerische Überlegungen wurden dem Ausschuss für Umwelt und Technik bereits präsentiert. Mit einem zukünftigen Investor soll zu gegebener Zeit ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden und ein neuer Bebauungsplan entwickelt werden.

Ein Erwerb des EnBW-Betriebsgeländes wird seitens der Stadtverwaltung nicht vorgeschlagen, da über das Planungsrecht ein hinreichender Einfluss der Landeshauptstadt auf die weitere städtebauliche Entwicklung gegeben ist. Im übrigen verfügt die Stadt auch nicht über eigenen Grundbesitz im Umfeld, der eine Arrondierung sinnvoll erscheinen lässt. Hinzu kommt, dass auf dem gesamten EnBW-Betriebsgeländes mit Altlasten gerechnet werden muss.








Dr. Wolfgang Schuster