Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/15/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7111-04
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Rockenbauch Hannes (SÖS) , SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
11/15/2004
Betreff
Sperrmüll
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Dem in Punkt 1 des Antrags formulierten Anliegen soll gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.2004 wie folgt Rechnung getragen werden: “Soziale Einrichtungen erhalten im Laufe des Jahres 2005 die Möglichkeit, gut erhaltene und gebrauchsfähige Sperrmüllgegenstände vor der Sperrmüllsammlung bei den Haushalten abzuholen. Dazu wird noch ein geeignetes Verfahren vereinbart. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat bis Ende März 2005 dazu einen Umsetzungsbericht vorlegen.”
Die in Punkt 2 des Antrags aufgeführten Bedenken sind unbegründet. Während des bisherigen Versuchszeitraums ist es nicht einmal vorgekommen, daß ein ganzer Straßenzug den Sperrmüll herausgestellt hat, obwohl nur ein Haushalt die Sperrmüllabfuhr bestellt hatte. Wenn einmal ein Nachbar ebenfalls seinen Sperrmüll bereitgestellt hatte, so wurde dieser mit abgefahren. Das ist kein Problem und dazu bedarf es keines “Sperrmüllüberwachungsdienstes”. Auch die Erfahrungen anderer Landkreise und Städte zeigen, dass beim Sperrmüll auf Abruf nicht mit den im Antrag geschilderten Folgen zu rechnen ist.