Beantwortung zur Anfrage
353/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/17/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Rockenbauch Hannes (SÖS) , SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    12/01/2004
Betreff
    Schaltkastenwerbung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Grundzüge der künftigen Schaltkastenwerbung sind in der GRDrs 335/2003 vom 27.05.2003 (Niederschrift Nr. 338) und der GRDrs 1160/2004 vom 15.10.2004 dargestellt. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 15.03.2005 die Vergabe beschlossen (GRDrs 966/2004). Hiernach ist vorgesehen, an 800 Schaltkästen Werbung für kulturelle Veranstaltungen zu betreiben. Davon sind 20 % der Werbung für kulturelle Kleinstveranstalter, für vom Kulturamt der Stadt geförderte freie Ensembles und Vereine sowie wichtigen Veranstaltungen des Kulturamts vorzuhalten. Das Bestücken der Schaltkästen für diesen Personenkreis hat der Pächter für den Veranstalter kostenlos durchzuführen. Darüberhinaus können für den Einzelhandel in unmittelbarer Nähe ihrer Leistung 200 Schaltkästen in Form einer Beschichtung (Dauerwerbung) vermarktet werden.

Die Standorte für die Plakatierung, für die am 15.03.2005 im Ausschuss für Umwelt und Technik ein Vergabebeschluss gefasst wurde, werden von der Stadt, den betreffenden Eigentümern und dem Pächter noch festgelegt. Dies soll in einem ausgewogenen Verhältnis im Innenstadtbereich und den Außenbezirken erfolgen.

Für Vereine und Initiativen stehen für die Öffentlichkeitsarbeit neben den oben genannten künftigen Möglichkeiten auf Schaltkästen bereits weitere kostenlose Werbemöglichkeiten für ortsteilbezogene Veranstaltungen an ca. 13 Standorten (mit der Aufschrift “kostenlose Werbefläche für Vereine und Private”) in der Innenstadt und den Vororten zur Verfügung. Bei Bedarf können hierzu zusätzliche Standorte gesucht werden.




Dr. Wolfgang Schuster