Beantwortung zur Anfrage
359/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/02/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: 7118-03



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Rockenbauch Hannes (SÖS) , SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    12/07/2004
Betreff
    Kontrolle und Dokumentation der Abfallanlieferungen in der AVA Münster
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Auf Basis des neuen Entsorgungsvertrages vom 15.04.2003 zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) und der EnBW Kraftwerke AG (KWG) erfolgt ab 01.01.2005 die Abfallannahme (Verwiegung, Eingangskontrolle, etc.) im Restmüllheizkraftwerk (RMHKW) Stuttgart Münster in Regie der KWG.

Die LHS sowie die übrigen Kunden der KWG sind vertraglich verpflichtet, nur genehmigungsrechtlich zugelassene Abfälle anzuliefern. KWG wird die Einhaltung dieser Verpflichtung strengstens überwachen. In § 2 des Entsorgungsvertrages ist ein entsprechendes Kontrollregime bereits angelegt. Dieses wird in der Betriebsordnung, die gegenwärtig gemeinsam mit der LHS erarbeitet wird, weiter konkretisiert. So wird KWG über das am Standort installierte Sichtbett unangekündigte Abfall-Eingangs-kontrollen durchführen und ggfs. nicht zugelassene Abfälle zurückweisen. Es ist damit grundsätzlich sicher gestellt, dass die angelieferten Abfälle vom Anlagenbetreiber auch zukünftig entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kontrolliert werden.

An der kommunalen Zuständigkeit der Andienung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zur Abfallverbrennung ändert sich durch den beschriebenen Aufgabenübergang nichts. Dies bedeutet, dass die formale Abwicklung der Annahme dieser Abfälle (Erstellung von Entsorgungsnachweisen etc.) auch weiterhin unter der Regie des Eigenbetriebes AWS wahrgenommen werden wird. Mit KWG ist abgesprochen, dass AWS fallweise vor Ort auch gemeinsam mit KWG Eingangskontrollen durchführen kann.

Die wirtschaftliche Verantwortung für den Anlagenbetrieb liegt ab 01.01.2005 auf Seiten der EnBW. Die LHS ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, jährlich garantierte Mengen zu festen Preisen im RMHKW anzuliefern. Die Notwendigkeit für AWS zur Deckung von evtl. vorhandenen, freien Anlagenkapazitäten unterhalb des Selbstkostenpreises ist somit nach derzeitigen Rahmenbedingungen nicht mehr gegeben. Der Vertrag mit Daimler-Chrysler zur energetischen Verwertung wurde fristgerecht gekündigt. Die andienungspflichtigen Abfälle zur Beseitigung der Fa. Daimler-Chrysler werden zu regulären Verbrennungsgebühren hingegen auch weiterhin im RMHKW entsorgt werden.






Dr. Wolfgang Schuster